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17.12. 2004: unsichtbare Radwege, linke Radwege, fehlende Radwege - in Hamburg ganz groß in Mode. Bei vielen Neuplanungen wird der Radweg verschämt zwischen Fahrbahn und Gehweg gelegt, wobei er sich bitteschön aus Gestaltungsgründen nicht vom Gehweg unterscheiden soll. Aber auch linke Radwege sind noch immer sehr beliebt. Und dann fehlen mitunter auch die Radwege, was dann entweder zum Mischverkehr auf der Fahrbahn (kann man sich gefallen lassen), häufiger aber zu gemeinsamen Geh- und Radwegen führt. Aktuell betroffen sind offenbar der Jungfernstieg und die Hafencity. Das ist schon richtig peinlich für die Freie und Hansestadt: bisher wurde auf Anfrage immer mitgeteilt, daß die Altvorderen eben nicht wissen konnten, daß später Radwege gebaut werden müßten und deshalb dafür zu wenig Platz vorhanden sei - ansichts der meist vorhandenen Parkplätze eine glatte Desinformation (Platz wäre wohl schon genug da). Jetzt aber werden wiederum zu enge Straßenquerschnitte für eine sichere und attraktive Radverkehrsführung geplant, obwohl das Problem ja wohl hinreichend bekannt sein sollte. Und daß gemeinsame Geh- und Radwege und nicht erkennbare Radwege keinen Beitrag zu Verkehrssicherheit leisten, sollte sich eigentlich auch herumgesprochen haben.
Lesen Sie selbst:
TAZ Hamburg 13.12.2004: radwege unsichtbar - Gefährlicher Jungfernstieg
TAZ Hamburg 17.12.2004: Antike Straßenplanung
14.12. 2004: ... ehrlicher wäre sicherlich die Überschrift: "Lüneburg: Verkehrsversuch gegen Abstellen von Rädern". Nun gut. Damit steht wenigstens fest, daß Lüneburg und das Land Niedersachsen mit ihrer Forderung nach einem Parkverbot für Fahrräder auf dem Bürgersteig (erwartungsgemäß) gescheitert sind - und vor dem Verwaltungsgericht wohl auch wieder ins Messer des erstbesten Klägers laufen werden. Viel Spaß dabei.
Lesen Sie selbst:
Pressedienst / Stadt (Lüneburg): Verkehrsversuch fürs Abstellen von Rädern
12.12. 2004: das Beste, was Ihrer Fahrkarte und Ihnen überhaupt passieren kann - nur leider ohne Fahrräder!
HVV: Verbunderweiterung nach Süden 2004 - Überblick über die Veränderungen
HVV-Erweiterung nach Süden - Start der Informationskampagne am 11.11.2004
Übersichtskarte HVV-Gebiet (Neu) (pdf; 1.0 MB)
Wasser in diesen Wein gießt allerdings die Eisenbahngesellschaft Metronom, die Fahrräder nicht ohne Fahrkarte und Reservierung nach Niedersachsen mitnehmen will. DB-Regio und die EVB schließen sich dieser Regelung für Niedersachsen leider an.
06.12.2004: Oppositionsarbeit macht Spaß! Endlich mal keine Kröten schlucken, sondern Vernünftiges fordern. Erstens hindern einen da die bösen Anderen. Zweitens erinnert sich nach einer eventuell gewonnen nächsten oder übernächsten Wahl keiner mehr so ganz genau - und man kann dann ja immer noch mit dem Krötenschlucken anfangen.*) Gegen Letzteres helfe das Internet mit seinem langen Gedächtnis. Deshalb hier zwei sehr nette Anträge der GAL, die beide in der Sizung der Bügerschaft am 15.12.2004 abgelehnt wurden - davon einer (Drucksache 18/1399) zur Beratung des Doppelhaushalts 2005/2006 gestellt:
Antrag der Abgeordneten ... (GAL) und Fraktion: Betr.: Verkehr in Hamburg sicher, attraktiv und umweltfreundlich organisieren
(Drucksache 18/1392 vom 06.12.2004)
Hinweis: Ziffer 1: mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von GAL abgelehnt
Ziffern 2 und 3: mehrheitlich mit den Stimmen von CDU gegen die Stimmen von GAL und bei Enthaltung von SPD abgelehnt
Ziffern 4 und 5: mehrheitlich mit den Stimmen von CDU gegen die Stimmen von SPD und GAL abgelehnt
Antrag der Abgeordneten ... (GAL) und Fraktion: Betr.: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
(Drucksache 18/1399 vom 06.12.2004)
Hinweis: mehrheitlich mit den Stimmen von CDU gegen die Stimmen von SPD und GAL abgelehnt
Die SPD zeigte auf, in welchem Umfang die Förderung des Radverkehrs seit dem Regierungswechsel im Jahr 2001 gedrosselt wurde und welche Gefahren für Kinder auf ihrem "Arbeitsweg" dadurch entstehen. Sie forderte, einen Teil des zulasten der Förderung des Radverkehrs erhöhten Bugets für den Neu-, Um- und Ausbau von Straßen für den Radverkehr zu reservieren. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der CDU-Fraktion abgelehnt. An dieser Ablehnung scheitern in der Folge die Bemühungen von Bezirkspolitikern, etwas aus dem Posten "Neu-, Um- und Ausbau von Straßen" für den Radverkehr abzuzweigen (was sogar mancher CDU-Politiker zu bedauern scheint):
Antrag der Abgeordneten ... (SPD) und Fraktion: Betr.: Förderung des Radverkehrs
(Drucksache 18/1414 vom 06.12.2004).
*) Auch die CDU hat diesen Taschenspielertrick, in der Oppsotionszeit die Wahrheit zu verkünden, um dann in der Regierung - sogar verstärkt - die gleiche Scheiße zu bauen, schon angewendet, und das sogar in Bezug auf den Radverkehr (vgl. Pressemittlung der CDU vom 24.08.2000: Dirk Fischer MdB, Landesvorsitzender der Hamburger CDU, fordert einen verstärkten Ausbau und eine bessere Pflege des Hamburger Radwegenetzes.
02.12.2004: ... denn sie kriegen nicht nur Ärger, wenn sie auf Kfz aus Seitenstraßen oder Einfahrten treffen (da haben immerhin noch die Betriebsgefahr des Kfz und ihre Vorfahrt für sich), sondern auch, wenn sie korrektfahrende Radfahrer zum Straucheln bringen! Und dann richtig Ärger mit der vollen Haftung ohne jeden Abschlag. Lesen Sie selbst:
Urteil des OLG Celle vom 02.12.2004 - 14 U 103/04
Leitsatz: "Haftungsverteilung (100 %), wenn ein Radfahrer beim Ausweichen vor zwei verkehrswidrig entgegenkommenden Radfahrern stürzt."
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29.11. 2004: auch der rot-grün regierte Bezirk Hambrg-Nord macht es sich nicht leicht - vielleicht macht er es sich aber zu schwer mit der "Anhöhrung zum Radfahren in Grünanlagen".
Lesen Sie selbst:
Hamburger Abendblatt 27.11.2004: Anhörung: Radfahren in Grünanlagen
Hamburger Abendblatt 01.12.2004: Rad fahren im Stadtpark - Lösung in Sicht?
27.11. 2004: Berlins Taxifahrer haben's endlich auch gemerkt. Man kann sich gegen hinderliche Anordnungen einfach so wehren. Lustig aber die Begründung: "Wille des Gesetzgebers ist, dass in Ortschaften Tempo 50 gefahren werden darf. Eine Beschränkung behindert die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs - und dafür braucht man sachliche Argumente." Wille des Gesetzgebers ist auch, nicht Radwegen zu parken. Aber gerade dieses asoziale Verhalten wird Einzelfall für Einzelfall von den Tätern wortreich begründet, obwohl es keinerlei Gründe gibt - insbesondere die StVO es ausnahmslos verbietet. Radfahrern kann es völlig egal sein, ob ein Lieferant seine Lieferung direkt zum Laden fährt oder eben mal einen Kilometer trägt. Ein Interesse des Lieferverkehrs am Radwegparken wird jedenfalls nicht von der StVO anerkannt. Aber jeder guckt wohl nur in die Paragrafen, die ihm in den Kram passen.
Lesen Sie selbst:
Berliner Zeitung 27.11.2004: Keine Lust auf Schleichen: Taxifahrer klagen gegen Tempo 30
25.11. 2004: sonst müßte sich der schwarz-grün regierte Bezirk Altona nicht derart massiv gegen die CDU-geführte BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) wehren.
Lesen Sie den folgenden Antrag zur Bezirksversammlung Altona am 25.11.2004:
Betr.: Radfahren in Grünanlagen (Bezirksversammlung Altona, Drucksache XVII/Nr. 136)
- so am 25.11.2004 von der Bezirksversammlung Altona beschlossen.
25.11. 2004: bei dem Versuch die schwarz-grüne Koalition auf Herz und Nieren zu prüfen und Spaltpilze hineinzupflanzen, kommt die SPD immer wieder gerne mit Verkehrsthemen, dem Bereich, in dem sich GAL und CDU aus SPD-Sicht offenbar am wenigsten "grün sind". Das Ergebnis ist nett. So mögen alle plötzlich Tempo 60 nicht mehr so recht. Alles wegen der Schulkinder. Recht so - aber wieso wurde das einst anders beschlossen?
Lesen Sie die folgenden Anträge zur Bezirksversammlung Altona am 25.11.2004 und raten Sie mal, welcher beschlossen wurde:
Betr.: Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr - Kein Tempo
60 auf Altonas Schulwegen (Dringlicher SPD-Antrag)
und Betr.: Sichere Schulwege: kein Tempo 60 auf der B 431(GAL/CDU-AlternativAntrag)
(Bezirksversammlung Altona, Drucksachen XVII/Nr. 133 bzw. XVII/Nr. 133CG)
Und nun sehen wir uns mal an, was für einen netten gemeinsamen Antrag die Akteure daraus gebastelt haben:
Betr.: Sichere Schulwege: kein Tempo 60 auf der B 431(Gemeinsamer Dringlicher Antrag der Fraktionen von GAL, CDU und SPD
und Beschluß der Bezirksversammlung Altona vom 25.11.2004, Drucksache XVII/Nr. 133E). So lesen wir es gerne.
17.11. 2004: die Fraktionen der SPD und der GAL in Eimsbüttel bringen einen Antrag auf Finanzierung der Veloroute 2 durch die BSU (Stellplatzabgabe) in die Bezirksversammlung ein. Da solte das Geld schon unter dem bis 2001 regierenden Bausenator "Beton-"Eugen Wagner herkommen, kam aber nicht weil alle gepennt hatten. Die Veloroute 2 muß jetzt Alltagsroute 2 heißen, damit erstens die Mitglieder des CDU-Senats keine Allergiepickel davon bekommen und zweitens die Veloroute 2 nun als Alltagsroute 2 in ein BSU-Kartenwerk für den Alttagradverkehr eingegangen ist , in die Bezirksversammlung ein:
"Finanzierung Alltagsroute 2" (Antrag von der Homepage der SPD-Fraktion in der BV Eimsbüttel).
08.11. 2004: auf einmal wurde der gemeinsame Rad- und Gehweg (Z 240) auf der Brücke der Rentzelstraße (An der Verbindungsbahn - Tiergartenstraße) in einen getrennten Geh- und Radweg (Z 241) ungewandelt - mit richtig festem weißen Steifen und Beschilderung, siehe Bilder auf der Mecker-Seite ganz unten.
Grund hierfür soll das niedrige Brückengeländer sein (1 Meter hoch statt mindestens 1,30 Meter lt. ERA 1995). Das überrascht aus zwei Gründen: erstens ist das Geländer schon seit vielen Jahren so niedrig und zweitens haben sich Hamburgs Behörden doch sonst nicht so!
04.11. 2004:
Antwort des Bezirksamtes Eimsbüttel auf die Große Anfrage des Bezirksabgeordneten Bernd Achilles (GAL) vom 25.09.2004 - hier: "Fahrraddiebstähle im Bezirk" (Drs.: 290/XVII).
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Ende Oktober 2004: Feine Sachen gibt's da zu lesen. So wird z.B. das Zeichen "durchlässige Sackgasse" (Z 357.2) endlich eingeführt. Was haben sie sich gequält damit! Aber endlich steht's wenigstens im Entwurf eine Novelle und hat wohl große Änhlichkeit mit diesem Zeichen, welches in Hamburg-Nienstedten (an der Unterführung der Straße "Up de Schanz" unter der S-Bahn, siehe Bild oben) schon seit Mitte 2002 steht:
29.10.2004: Ein Widerspruch ereilt wie ein Blitz aus heiterem Himmel ein paar fehlgestellte Zeichen 237, 240 und 241 in der Rentzel-/Karolinenstraße. Entscheidungszeit ab Eingang des Widerspruchs unter einer Woche, davon 4 Tagen Postlaufzeit im Amt - Hamburg-Rekord. Das war aber auch nötig. Denn hier wurde ein Zweirichtungsradweg über unübersichtliche Messeausfahrten angeordnet, deren südliche (Tor 9) im Januar 2004 Schauplatz eines tödlichen Unfalls war.
Lesen Sie selbst:
Pressemitteilung des ADFC Hamburg vom 31.10.2004: Polizei ordnet Todesradweg an, mit weiteren Nachweisen
Seite des Widerspruchsführers mit Bildern (vorher/nachher), Link auf eine Unfallmeldung und auf den Widerspruch :
Rentzelstraße / Karolinenstraße - Lebensgefahr an der Messe-Baustelle
28./29.10.2004: 150.000 EUR sind eine stolze Summe. Dafür bekommt man schon einige Schilder in die Parks. Zur Erinnerung: die Hamburger Parkverordnung sieht vor, daß Radfahrer im Grünen nur radeln dürfen, wo es durch Schilder erlaubt ist. Eigentlich sollte diese Verordnung nun schnell geändert werden, damit nur noch die wenigen Verbote beschildert werden müssen. Nun sieht es so aus, als ob nach Hamburger Manier wieder erst mal gebaut wird, um dann vernünftigen Lösungen (wie der Beschilderungs-Umkehr) den Spruch: "Das hat aber eine Stange Geld gekostet!" entgegen zu setzen.
Lesen Sie selbst:
Hamburger Abendblatt 27.10.2004: Radfahren in Parks - sind bald Bezirke zuständig?
Hamburger Abendblatt 29.10.2004: 150 000 Euro für neue Schilder
Hamburger Abendblatt 30.10.2004: Hamburg Radwege – Behörden wollen Klarheit schaffen
Pressemitteilung des ADFC Hamburg vom 29.10.2004: Radfahren in Hamburgs Grün - Auch in 2005 wird der SOD die Radfahrer abkassieren
Hamburger Abendblatt 02.11.2004: Fahrrad-Club gegen Schilderwald
Dafür wurden die Bußgelder füs Radfahren im Park an die entsprechenden Verwarnungsgelder / Bußgelder aus dem Bereich des Straßenverkehrs angeglichen. Denn auch die Höhe der Bußgelder, die bei einem leichten (formalen) Verstoß gegen die Regeln im Park einen Betrag erreichte, der im Straßenverkehr erst bei einem Verstoß mit Sachbeschädigung erreicht worden wäre, war häufig kritisiert worden.
Lesen Sie selbst:
Stadt Hamburg: Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs (Stand 01.10.2004)
Hamburgische Bürgerschaft, Drucksache 18/1175: Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 09.11.04
"Betr.: Änderung der Bußgeldhöhen für Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs" und Antwort des Senats vom 16.11.2004 (Auszug)
20.10.2004:Die Eingabe Nr. 253/04 "Schutz der Fußgänger vor Radfahrern" bringt an den Tag, daß die Bürgerschaft sind zwar dem Anliegen "Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV" vorsichtig anschließen kann, aber in der Frage der "Aufhebung der Radwegebenutzungspflichten" tief gespalten ist. Die offenbar geforderte Änderung des Straßenverkehrsrechtes durch die Bürgerschaft und den Senat kommt (zum Glück) ohnehin nicht in Frage, da insoweit doie Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Lesen Sie selbst:
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg - Drucksache 18/917 vom 20.10.2004 Bericht des Eingabenausschusses
11.10.2004: nachdem das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) den Betrieb von Fahrradrikschas/ Velotaxen/ Fahrradtaxen mit ein paar Empfehlungen an die Straßenverkehrsbehörden ("Empfehlungen für die Entscheidung über Anträge auf Zulassung des Betriebes von Fahrradtaxen", VkBl. 2003, 429) zum Gegenstand von Ausnahmegenehmigungen i.S. des § 46 StVO erklärte, geht die Polizei offenbar vermehrt gegen die Velotaxifahrer vor, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen können. Mit diesem Unsinn macht das OLG Dresden in Sachsen (und wahrscheinlich auch Deutschlandweit) endgültig Schluß, und folgt darin Dr. Dietmar Kettlers Aufsatz "Fahrradtaxen", NZV 2004, 61 (auf jeden Fall im Ergebnis) weitgehend. Einen Gewerbeschein braucht man aber schon noch. Mehr aber wohl nicht.
Lesen Sie selbst:
Beschluß des OLG Dresden vom 11.10.2004 Ss (OWi) 460/04:
"Leitsatz:
§ 21 Abs. 3 StVO kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass hierunter auch eine dreirädrige, mehrspurige und durch Muskelkraft angetriebene Fahrradrikscha fällt."
Link auf den Beschluß von der Seite des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz.
Übigens wurden die "Empfehlungen für die Entscheidung über Anträge auf Zulassung des Betriebes von Fahrradtaxen", VkBl. 2003, 429 noch im November 2003 in einer der Velotaxi GmbH wohlgesonnenen Studie auch noch gefeiert:
"Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Durch zahlreiche Gespräche konnte eine Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit allen obersten Straßenverkehrsbehörden (VkBl. 2003, 429) erreicht werden, wonach die unteren Straßenverkehrsbehörden mittlerweile faktisch zum Erlass von Ausnahmegenehmigungen gezwungen sind. Velotaxi verfügt damit in Deutschland über eine solide und berechenbare Rechtsgrundlage für den Einsatz der Fahrzeuge."
(Dr. Klaus Fichter, Endbericht zum Praxisprojekt VELOTAXI, "Marktentwicklung und Serviceinnovationen für umweltschonende Mobilitätsdienstleistungen", Berlin 2003, Kapitel 4.4: "Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen"; und Kapitel 5.2: "Erfolge und Dauerhaftigkeit des Projektes").
Was mal wieder zeigt, daß sich gerade die intelligentesten Menschen mit viel Aufwand die schönsten goldenen Käfige basteln, wo sich tatkräftigere Menschen einfach auf Rad setzen und damit durchsetzen.
08.10.2004: Die CDU hat die Aktion "Grüner Pfeil" gestartet. CDU-Chef Dirk Fischer hofft auf Vorschläge der Bevölkerung für mögliche neue Standorte. Während man in der Nach-Schill-Zeit mehr als ein Jahr lang nicht mehr gezäht hatte, waren einfach mal so mehr als 60 Stück (fast 20 %) unbemerkt und ersatzlos entfallen. Toller Gedanke, die Bevölkerung zu fragen. Da gibt es schon echte Experten, die vermutlich die VwV-StVO auswendig kennen und aus diesem tiefen Wissensschatz heraus jede Kreuzung angeben werden, an der sie selbst mehr als einmal die Woche selbst rechts abbiegen. Erinnert irgendwie an Mettbachs "Poller-Hotline" von 2002, dem grandiosesten Schuß in den Ofen, seit es Kanonen gibt.
Liebe CDU - wie wär's mal mit ein paar neuen Kreuzungen oder Ampeln. Die kann man dann gleich so DDR-steinzeitlich anlegen, daß man Grünpfeile braucht und anbringen darf. Oder macht es, wie der Ex-Verkehrs-Senator Strieder in Berlin es machen wollte (kann er ja nun nicht mehr): versetzt die Ampeln einfach wieder in den Zustand von vor 30 Jahren (hatte der Kerl ernsthaft vor, um Hamburg zu überholen!). Dann könnt Ihr grünpfeilen bis zum Abwinken.
06.10.2004: So urteilt das LG Bremen (Urteil vom 06.10.2004, Az. 1 O 892/2004)
Jurion faßt das Urteil wie folgt zusammen:
"Ein übereifriger Polizist, der eine Fahrradfahrerin bei einer Verfolgung ausbremst und abdrängt und so ihren Fall verursacht, um ihr zu sagen, dass sie nicht auf dem Fußweg fahren darf, handelt rechtswidrig. Die Klägerin bekommt dennoch kein Schmerzensgeld für ihre Schädelverletzung, da ihr beim Befahren des Fußweges ein schwerwiegendes Mitverschulden anzurechnen ist (BGB § 839 Abs. 1, BGB § 253 Abs. 2, BGB § 254, GG Art. 34)." (Link)
Lesen Sie selbst:
TAZ Bremen 07.10.2004: Gericht: Polizist illegal - egal
04.10.2004: für Radler "mit dem Ohr auf der Schiene" kein Geheimnis - für den gemeinen Dosentreiber wohl ein Schock:
Geldmangel: Poller bleiben erst mal stehen - Wegen angespannter Haushaltslage verzögert sich der Abbau
Und das unter einer CDU-Regierung. Au weia! Lesen Sie selbst:
Hamburger Abendblatt 04.10.2004: Geldmangel: Poller bleiben erst mal stehen
Hamburger Abendblatt 04.10.2004: Auch der Schilderwald bleibt vorerst stehen
Und es ist alles noch viel schlimmer. Lesen Sie selbst:
Hamburger Abendblatt 06.10.2004: Wildwuchs im Schilderwald (ohne die Bilder natürlich nur halb so schön)
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28.09.2004: einen verwunderten Unterton findet man auch noch fast ein Jahr nach dem Beschluß der Planungswerkstatt in der Meldung des Abendblattes vom 28.09.2004: "Große Bergstraße wird wieder umgebaut". Kann aber auch fast verstehen. 1.800.000 EUR sind viel Geld - für eine zu diesem Preis gerade umgebaute Straße noch einmal ein paar Hunderttausend EUR (man liest auch 1 Mio EUR) auszugeben kann nicht gerade populär sein. Aber das kommt dabei raus, wenn man schon mal losbaut, bevor der endgütige Beschluß vorliegt (könnte man auch Hamburger Methode nennen - und ist sonst immer erfolgreich: siehe Altenwerder oder Airbus oder, oder, oder ...).
Nun nimmt sich auch der Bund der Steuerzahler in seinem "Schwarzbuch 2004" dieser "Verschwendung" an (siehe Pressemitteilung des BdSt vom 28.09.2004 dazu). Wobei der BdSt - insgesamt gesehen - besser bei seinem Leisten bliebe und sich zu Verkehrsthemen äußern nicht sollte. Die Stellungnahme zum einseitigen Zweirichtungsradweg im "Weg beim Jäger" in Hamburg-Nord in genau diesem Schwarzbuch ist jedenfalls von keiner Sachkenntnis getrübt - obwohl gerade dieser unzulässige Weg tatsächlich Kritik verdient.
27.09.2004: nach einem Bericht des Abendblattes vom 27.09.2004: "Grüne Pfeile - es werden immer weniger" sank die Zahl der Grünpfeile in der Stadt von 350 (2002) auf 288 (2004). Das Grünpfeilsterben setzte unmittelbar nach dem Aufbau der ersten Pfeile ein. Sichtbar wird es erst seit dem Rauswurf des Pollersenators Schill (sein zweites Steckenpferd neben den blauen Polizeiuniformen), weil seitdem wenigstens neue unnütze Grünpfeile (in Sackgassen, Anwohnerstraßen usw.) mehr gesetzt werden. Seitdem wird übrigens auch die Liste der Standorte im Internet, die in den ersten 18 Monaten Jahren vier Mal neu herausgegeben wurde, nicht mehr gepflegt.
Nach Angaben der Innenbehörde soll das Grünpfeilsterben von Unfällen (hört, hört) und neuen Ampelanlagen verursacht worden sein. Die Unfälle waren vorhersehbar, da in einigen Fällen massiv gegen die VwV-StVO verstoßen wurde und Hamburgs Autofahrer sich auf die Verkehrsregeln am Grünpfeil ein Ei pellen. Einige Grünpfeilverluste haben Radfahrer verursacht, die schlimme Verstöße gegen die VwV-StVO aufzeigten und so wenigstens den schlimmsten Verstößen ein Ende bereiten konnten. Noch behaupten die Beamten tapfer, die verbliebenen Grünpfeile verbesserten den Verkehrsfluß. Aber das ist das berühmte Pfeifen im Walde. Denn unfallfrei bleiben in der Regel die Grünpfeile an kleineren Kreuzungen, wo sie niemand nutzt oder die gerade dann, wenn sie etwas bringen könnten (nachts), sinnlos werden, weil die zugehöhrigen Ampeln abgeschaltet sind. In der Hauptverkehrszeit hingegen schaffen Grünpfeile ganz allgemein lediglich neuen Stauraum auf den Fußgänger- und Radwegfurten - also zu Lasten von Fußgängern und Radfahrern.
In einem Leserbrief dazu ("Freifahrtsschein") wird betont, daß nicht der Grünpfeil Radfahrer und Fußgänger gefährde, sondern falsch nutzende Autofahrer. Der Leserbriefschreiber ruft nach mehr Kontrolle. Wäre ja auch schön. Aber mehr als 200 Beamte einstellen, um die Nutzung der Grünpfeile zu überwachen? Das wird teuer!
Ein weiterer Leserbrief dazu (aus dem Abendblatt vom 29.09.2004):
Vermisst
"Grüner Pfeil - es werden immer weniger", Hamburger Abendblatt, 27. September
Es stimmt nicht, dass es nicht auffällt, wenn der grüne Pfeil weg ist. Ich habe ihn schon an mehreren Kreuzungen vermisst und mich gefragt, warum, da ich dort weder eine erhöhte Unfallgefahr bemerkt habe noch Verkehrsbehinderungen; was mir hingegen aufgefallen ist, dass der Pfeil so plötzlich weg war, dass die Autofahrer trotzdem weiter abgebogen sind - das führt zu mehr Unfällen.
B. Jensen, 22049 Hamburg
24.09.2004: Wenn die CDU schreibt: "Altona Vorreiter beim Fahrradfahren!", dann ist Vorsicht angebracht. In den Bezirken streut die Hamburger Regierungspartei Desinformationen wie diese:
24.09.2004
Im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion bezüglich des Fahrradfahrens im Hamburger Stadtpark ist Altona nun wiederum einen Schritt voraus. Bereits vor einem Monat wurde auf Initiative der CDU- und GAL Fraktion das Fahrradfahren im Volkspark erlaubt und damit ein Stück Bürokratie abgebaut. In einem weiteren Antrag der CDU- und GAL Fraktion soll jetzt auch das Fahren in anderen Altonaer Grünanlagen gestattet werden.
„Die meisten Altonaer Grünanlagen eignen sich für ein Miteinander aller Besucher, insbesondere, wenn großzügig angelegte Wege und entsprechende Beschaffenheit dies zulassen. Viele Bürgergerinnen und Bürger haben für das bisherige Verbot kein Verständnis oder wissen gar nichts davon. Das aus dem Bürokratiegebahren der ehemaligen SPD-Regierung hervorgegangene Verbot ist nicht bürgernah und einer Sport- und Freizeitmetropole wie Hamburg nicht würdig“, so Rolf Reincke, Sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion."
Dahinter steht der Minimalantrag: Drucksache XVII/Nr.: 073: "Fahrradfahren in Altonaer Grünanlagen" auf Prüfung, ob weitere Parks freigegeben werden können (wobei der Altonaer Volkspark überhaupt noch nicht freigegeben wurde). Altonas Radfahrer sagen brav und gelangweilt: "Danke!", und ärgern sich weiter über kaputte, zugewachsene und zugeparkte Radwege. Tatsächlich steckt hinter diesen Anträgen wohl eher eine Abwehrfront gegen die Bemühungen, Parks generell freizugeben, wie ADFC, GAL und SPD es verlangen.
22.09.2004: Da war doch was?! Ach ja - "Ohne mein Auto in die Stadt" Gemessen an diesem Motto ist Hamburg keine Stadt, denn sie hat diesen Tag einfach so verschlafen. Am 23.09.2004 berichteten die Zeitungen immerhin über die Aktion "Zu Fuß zur Schule". Aber selbst da ist die Begeisterung der Beteiligten eher mäßig. Eine Gesundheitsstatistik (oder besser Fettleibigkeitsstatistik) für Schüler rundete das Bild dann noch ab. Gruselig.
22.09.2004: Kaum beschleunigt man den Verkehr, gibt's mehr davon. Selbst mit immer saubereren Pkw bekommt das nicht endgültig in den Griff. Vielleicht kommt ja als letztes Mittel ein Geh- / Radfahr- und Dranwohnverbot z.B. für die Stresemannstraße in Hamburg in Betracht. Dann stört das alles dort nämlich niemanden mehr.
Lesen Sie selbst:
Hamburger Abendblatt 22.09.2004: Umweltbehörde: Wo Hamburgs Luft am dicksten ist
Hamburger Abendblatt 22.09.2004: Viel heiße Luft um Hamburgs Luft
Berliner Zeitung 22.09.2004: Viel heiße Luft um Hamburgs Luft
20.09.2004: in der öffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses Altona wird bekannt, was schon lange erwartet worden war: die Entpollerung ist gestopt, alle entsprechenden Gelder wurden von der BSU gesperrt. Die Bezirke sollen die Schlußabrechnungen einreichen und das war's dann.
Thematisch gut paßt gut dazu der Beschluß des OLG Karlsruhe vom 16. Oktober 2003 - 2 Ss 82/03, NZV 2004, 271, "Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidriges Parken auf Gehweg", der exemplarisch zeigt, wo überall Gehweg ist, auf dem man - Poller oder nicht - nicht parken darf. So gesehen sind viele Poller keine Verkehrshindernisse, weil sie nur verhindern, was eh' verboten ist.
15.09.2004: Aber nicht z.B. hier:

Dann würden sie zwar rechtmäß handeln - jedoch würde es ihnen keinen Applaus "in den eigenen Reihen" einbringen. Letzteres das ist für Politiker natürlich total inakzeptabel. Und die Beamten, die sie eigentlich beraten sollten, haben Sie - wenn nicht ihre Vorgänger es erledigten - selbst so zugeritten, daß diese (gegen ihr besseres Wissen oder auch völlig unverbildet) das hohe Lied des Kraftverkehrs als allein seelig machende Mobilität singen und das Geld in Namen der "Verbesserung des Verkehrsflusses" verheizen. Immerhin kann man in der Presse mit dem GAU (größten anzunehmenden Unsinn) punkten.
Lesen Sie selbst:
Pressemitteilung der BSU vom 14.09.2004: "Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses: Sicher und schnell in der Metropole Hamburg"
Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses (Verzeichnis der Übelorte)
TAZ Hamburg 15.09.2004: Rechts abbiegen
MoPo15.09.2004: Das Anti-Stau-Programm
Hamburger Abendblatt 15.09.2004: Millionen-Programm gegen Stau
Die Welt 15.09.2004: Senat will kürzere Staus auf Hamburgs Straßen (Anm.: ob er sie auch bekommt?)
Hamburgische Bürgerschaft, Drucksache 18/1070: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Lühmann (GAL) vom 26.10.04 "39-Punkte-Programm zur Beschleunigung des Verkehrs – Nachfragen 2" und Antwort des Senats vom 02.11.2004
06./07.09.2004: kurz bevor die Stammkundschaft die Fahrräder nach dem Sommer in den Keller stellt, sorgt der SOD (Städtischer Ordnungsdienst) mit seinen Feldzügen gegen Radfahrer im Stadtpark noch einmal für Schlagzeilen. Aber diesmal eilen die Politiker aller Parteien den Radfahrern zur Hilfe - was sie kaum 7 Monate zuvor ablehnten (vgl. Antwort der Hamburgischen Bürgerschaft vom 13.02.2004 zur Eingabe 446/03 einer Radfahrerin vom 06.08.2003. Mal sehen, ob sie sich nächste Woche noch daran erinnern.
Die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft mag jedenfalls nicht untätig bleiben - wie die 30 Jahre zuvor (tut mir echt leid, aber der Seitenhieb mußte jetzt mal sein). Nein - diesmal ist sie richtig schnell mit dem Antrag der Abgeordneten ... (SPD) und Fraktion:
Betr.: Radfahrverbot in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen aufheben! (Drucksache 18/857 vom 08.09.2004). Weiter geht der Zusatz-Antrag der GAL ("Betr.: Gesetz zur Neuregelung der Nutzung von Grünanlagen durch Fahrradfahrer", Drucksache 18/920 vom 21.09.2004), der gleich beim Gesetz ansetzt - eine ehrliche Lösung, die dem Senat Arbeit spart und direkt die Bezirke unter Druck setzt, bis zum Frühjahr 2005 ein paar Verbotsschilder aufzubauen, wo es wirklich notwendig ist. Viele würden es dann nicht werden. Diese Anträge von SPD und GAL wurden in der Sitzung der Bürgerschaft vom 23.09.2004 einstimmig - also auch mit den Stimmen der CDU - ohne Debatte in die zuständigen Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Das ist konsquent, da auch in den Bezirken der Widerstand gegen die bestehenden Verbote von allen drei Parteien getragen wird.
Zeitgleich findet eine Sitzung der einberufenen Projektgruppe zur Klärung offener Fragen zum Radfahren in Grünanlagen in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) statt, die die Freigabe der Parks regeln soll (allerdings wohl noch eher unter der alten Rechtslage). Nach der Pressemitteilung der BSU vom 23.09.2004:"Radfahren in Grünanlagen: Verbesserungen an Brennpunkten geplant", die aber offensichtlich keinen Journalisten mehr interessiert, nehmen an dem Gespräch neben der Staatsrätin für Umwelt und Mitarbeitern der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch Vertreter der Bezirksämter, der Behörde für Inneres und des SOD teil.
Die Stellungnahme des ADFC Hamburg finden Sie in der Pressemitteilung vom 21.09.2004 mit dem knackigen Titel: "Radfahren in Parks erlauben!". Zum Verständnis: im Zeitpunkt der Entstehung dieser Pressemitteilung war der Zusatz-Antrag der GAL noch nicht im Wortlaut bekannt. Nur deshalb ist er nicht erwähnt.
Ein recht launig zu lesende und dennoch ernste Pressemitteilung gibt die GAL Hamburg-Mitte am 14.09.2004 heraus (PRESSEDIENST von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GAL Hamburg Nr. 38/204 - Datum: 14. September 2004: Radfahren in Parks und Grünanlagen im Bezirk-Mitte sowie die diesbezügliche Anfrage der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 14.09.2004
Lesen Sie selbst in den Zeitungen:
Hamburger Abendblatt 06.09.2004: Heftiger Streit um Radfahrverbot in Parks
Hamburger Abendblatt 07.09.2004: Radfahrverbot soll gelockert werden
Hamburger Abendblatt 07.09.2004: So machen es andere Städte
Die Welt 07.09.2004: Wenn der Umwelt- mit dem Bausenator redet... (in der Dienstag-Gastkolumne des SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Hamburgischen Bürgerschaft Michael Neumann)
Morgenpost 09.09.2004: Die Radfahrer-Falle vor dem US-Konsulat
Hamburger Abendblatt 16.09.2004: Fahrrad-Streit im Stadtpark geht weiter
Hamburger Abendblatt 17.09.2004: Radfahren im Stadtpark: Was ist denn nun erlaubt?
(eine Antwort auf diese letzte Frage könnte die Karte des Stadtparks von der Behörde für Umwelt und Gesundheit - Stand Dezember 2002 - geben, wenn der SOD sie denn dabei hätte)
TAZ Hamburg 18.09.2004: Senator zieht die Speichen an
TAZ Hamburg 18.09.2004: RadlerInnen im Grünen abschöpfen
TAZ Hamburg 18.09.2004: Freytags-Radler im Park-Verbot
Hamburger Abendblatt 18.09.2004: Radwege-Streit: Senator greift ein
Hamburger Abendblatt 20.09.2004: SPD und ADFC für freie Fahrt in allen Parks
Hamburger Abendblatt 22.09.2004: SPD beantragt Anhörung zu Radfahrverbot (im Bezirk Hamburg-Nord zum Stadtpark)
TAZ Hamburg 24.09.2004: Radler jubeln
Hamburger Abendblatt 27.09.2004: Behörden-Unsinn: Radfahren erlaubt und verboten
In der Ausgabe des Hamburger Abendblattes vom 07.09.2004 gibt es nahezu aus dem Stand die große Dienstag-Leserbriefseite mit Zuschriften auch zu diesem Thema (aber auch zum Radwegbau in Straßen).
(Ein paar) weitere Leserbriefe dazu (aus dem Abendblatt vom 08.09.2004):
Radfahrer-Hasser
"Heftiger Streit um Radfahrverbot in Parks", HA, 6. September
In der Behörde muss es einen oder mehrere Radfahrer-Hasser geben, anders kann ich mir die idiotische Hatz nicht erklären. Oder ist das Ganze eine Gehorsams-Übung, mit der die Einhaltung einer sinnlosen, fast 50 Jahre alten Vorschrift durchgesetzt werden soll? Radfahrer in Parks gefährden und behindern kaum jemanden, ganz anders als Autofahrer, die auf Radwegen parken. Wenn Herr Smekal vom Einwohnerzentralamt ein "neues Bewusstsein" schaffen möchte, dann sollte er das lieber bei Radweg-Parkern versuchen.
Harry Grunwald, Reinbek
Keine Probleme
Wie ich genießen sehr viele Radfahrer den morgendlichen Ritt zur Arbeit auf dem Drahtesel durch unseren schönen Stadtpark. Klar, dass Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Ich kann da keine Probleme erkennen.
Matthias Knop, per E-Mail
Noch mehr Leserbriefe dazu (aus dem Abendblatt vom 09.09.2004):
Spezielle Wege
"Heftiger Streit um Radfahrverbot in Parks", HA, 6. September
Ein Vorschlag: In Parks werden gekennzeichnete Wege für Radfahrer
freigegeben. Die Überwachung einer solchen Regelung könnte dann auch
ich verstehen.
Eduard Valentin, per E-Mail
Polizeistaat
Mein Eindruck ist, dass wir uns schleichend zu einem Polizeistaat
entwickeln. Haben wir wirklich keine anderen Sorgen, als nun auch noch
umwelt- und gesundheitsbewusste Radfahrer mit Bußgeldern zu belegen,
wenn sie mit dem Fahrrad auf den breiten Wegen durch den Stadtpark
fahren?
Hansjörg Breyer, per E-Mail
Zu Fuß gehen
Ihre übermittelten "Empörungen" gegen ein demokratisch legitimiertes
und mitunter durchgesetztes Fahrradverbot in Teilen der Parks erscheint
mir etwas übertrieben. So fragt man sich, warum man sich die Parks nur
mit dem Fahrrad erschließen können soll, wo doch zum Beispiel an
Wochenenden Hunderte von Hamburgern sich in der Lage fühlen, dasselbe
zu Fuß zu tun?
C. Mendrzyk, per E-Mail
Fohr't mit Fohrrad
Toerst heff ik dacht, ik lees nich recht obers achterno, dor weer mi
slecht. Wat sünd dat för Lüüd de vun de SOD de fohrt seker all mit'n
Pkw! Verstoppt de Strooten, mookt Larm un Dreck un de wüllt uns seggen,
wi schüllt ut de Parkanlogen weg? Leve Lüüd vun denn SOD, fohr't mit
Fohrrad, denn hebbt ji keen'n Verdruß.
Silke Frakstein, per E-Mail
Noch ein Leserbrief dazu (aus dem Abendblatt vom 13.09.2004):
Kleines grünes Schild
"Heftiger Streit um Radfahrverbot in Parks", HA, 6. September
Mein Sohn fuhr in der Woche morgens um 8.30 Uhr durch den Jenfelder Moorpark. Korrekt und rücksichtsvoll und ohne schlechtes Gewissen. Bis zwei Herren vom Ordnungsamt und ein Polizist ihn anhielten und auf sein Vergehen hinwiesen. Dieses kleine grüne Schild mit dem Radfahrverbot steht nur auf einer Zufahrt in den Park und wird auf den ersten Blick gar nicht als Verbot erkannt. Mein Sohn musste sich ausweisen, der Ordnungsdienst kündigte ein Verwarnungsgeld von zirka zehn Euro an. Die schriftliche Zahlungsaufforderung nennt nun eine Summe von 30 Euro mit dem Hinweis auf Erhöhung der Summe bei Widerspruch.
Jutta Grabe, per E-Mail
Leserbriefe - es hört nicht auf (aus dem Abendblatt vom 18.09.2004):
Gewohnheitsrecht
"Radfahren im Stadtpark: Was ist denn nun erlaubt?", HA, 17. 9.
Da platzt einem doch langsam die Hutschnur. Trotz bestehender Gesetze
und Verordnungen: Es gibt auch das Recht auf Gewohnheit. Als
Winterhuder Anwohner habe ich vor knapp 40 Jahren das Radfahren im
Stadtpark gelernt. Seitdem ist dieser großartige Park für mich wie für
viele andere Mitbürger ein äußerst beliebtes Fahradfahrrevier geworden.
Nicht einmal in Jahrzehnten ist es zur Konfrontation mit Spaziergängern
gekommen.
Dr. Matthias Albaum, per E-Mail
Sauerei
Da gibt es seit Urzeiten keinerlei Probleme
im gemeinsamen Auskommen miteinander, und dann kommt auf einmal eine
Behörde daher, die im Vorschriftenwirrwarr selbst verstrickt ist und
drückt den Bürgern ihre Bürokratie mit dazu passenden Bußgeldern auf.
Es gibt so unglaublich viele Gelegenheiten, wo der SOD eingreifen
könnte. Aber abkassieren bei denen, die sich ruhig und umweltfreundlich
verhalten, das ist einfach eine Sauerei.
Walter Spremberg, per E-Mail
Hamburg hat zum Glück keine wichtigen Themen, Anders ist das alles nicht zu verstehen: noch mehr Leserbriefe zum Fahrradfahren, Hundeauslauf und Drachen steigen lassen im Stadtpark (aus dem Abendblatt vom 25.09.2004):
Freizeitort
"Bürokraten kämpfen gegen Kinderdrachen", HA, 24. September
Ich bin Britin und lebe seit 1978 in Hamburg. Ich habe mich immer
gefreut, in den Stadtpark zu gehen/radeln, und habe nie den Eindruck
gehabt, dass die Radfahrer unvernünftig gefahren sind. Auch das
Drachenfliegen hat mir immer Freude gemacht, und ich bin oft stehen
geblieben, um zu gucken. Muss denn alles kaputtgemacht werden? Auch
wenn mich der Grillgestank stört, würde ich mich nicht beschweren, weil
der Stadtpark uns allen als (bis jetzt) unbeschwerter Freizeitort
gehört.
Joan Buchholz, 22299 Hamburg
Auf taube Ohren
"SPD beantragt Anhörung zu Radfahrverbot", HA, 22.9.
Da
wurden doch tatsächlich einmal ein paar Radfahrer vom Städtischen
Ordnungsdienst (SOD) erwischt, machen ein großes Geschrei - und schon
befasst sich die Politik mit der Angelegenheit. Dass Hamburgs
Hundehalter seit fast zwei Jahren Opfer des SOD werden und für ihre gut
erzogenen frei laufenden Hunde Ausnahmeregelungen für den Stadtpark
fordern, stößt bislang bei den Verantwortlichen nur auf taube Ohren.
Jule Thumser, 22453 Hamburg
Service: Links zum Recht in Grün- und Erholungsanlagen:
Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen vom 18.10.1957 (HmbGVBl. 1957, S. 2133; Fundstelle in BS 2137-1);
Verordnung
zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26.08.1975 (HmbGVBl. 1975, S. 154; Fundstelle in BS 2137-1-1);
jeweils mit späteren Änderungen.
Service: Links zum Recht auf Friedhöfen (ja auch da gibt's in Hamburg einige Radwege und sogar Fahrbahnen)
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) vom 14.09.1988 (HmbGVBl. 1988, S. 167; Fundstelle in BS 2128-1);
Verordnung
zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung) vom 20.12.1988 (HmbGVBl. 1988, S. 303; Fundstelle in BS 2128-1-1);
jeweils mit späteren Änderungen.

So etwas wird wohl weiterhin repariert, oder? (Benutzungspflichtiger Radweg in T 30-Straße in Ottensen)
03.09.2004: ja - so sind sie - unsere Politiker. Kaum ist die Sommerpause vorbei, müssen ein paar verspätete Pausenclowns aus der Kulisse gezogen werden. Diesmal gibt der Hamburger Senat den Nachzügler und meint, eben mal die Fahrradförderung um über 80% kürzen zu sollen.
Lesen Sie selbst:
Hamburger Abendblatt 02.09.2004: Sparzwang: Weniger Geld für Radwege
Hamburger Abendblatt 03.09.2004: Stillstand im Radwegebau?
Hamburger Abendblatt 04.09.2004: Behörde: Radwege-Zustand soll nicht schlechter werden
TAZ Hamburg 04.09.2004: Stiefkind der Verkehrspolitik
Die Welt 07.09.2004: Wenn der Umwelt- mit dem Bausenator redet... (in der Dienstag-Gastkolumne des SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Hamburgischen Bürgerschaft Michael Neumann)
TAZ Hamburg 09.09.2004: Zum Kuckuck fahren
Hamburger Abendblatt 09.09.2004: CDU: Rot-Grün schuld an miesen Radwegen
Hamburger Abendblatt 10.09.2004: Geld für Radwege gefordert
Ein besonderer Genuß sind natürlich die Leserbriefe:
Schöne Radwege
"Kaum noch Geld für Radwege", HA, 2. September
Eigentlich müssten sich eher die Autofahrer über die zunehmend schlechteren Straßen beschweren. In den letzten 15 Jahren sind doch Radwege gebaut worden wie nie zuvor. Trotzdem fahren viele Radler nicht auf den schönen rot gepflasterten Radwegen, sondern lieber auf der viel befahrenen Straße vor den Autos her. An der Ampel benutzen sie dann wieder den Radweg, um die Autofahrer rechts zu überholen und erneut vor ihnen herzufahren.
Bernd Nasner, per E-Mail
Anmerkung: so schlecht können die Fahrbahnen ja wohl nicht sein, wenn Radfahrer sie anstelle der vorhandenen Radwege nutzen. So doof sind sie nun auch wieder nicht, daß sie sich Streß machen, um auf Schlaglochpisten zu fahren. Oft sind die Radwege in Hamburg jedoch ausschließlich vor den Kreuzungen benutzungspflichtig. Das ist zwar unzulässig (Urteil des VG Berlin vom 28.09.2000 - VG 27 A 206.99, Verkehrsblatt 2001, 139), da offensichtlich nicht erforderlich. Was ist aber dagegen einzuwenden, wenn sich Radfahrer bei der Befolgung dieser Verpflichtung einen kleinen Vorteil erarbeiten? Schwieriger ist da schon die Frage zu beantworten, wie sie eigentlich sicher auf die Fahrbahn zurückkehren (dazu das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 12.09.2002 - 12 U 9590/00, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2003, 30 mit dem Leitsatz 1: Wenn ein Radfahrer einen Radweg verlässt, hat er eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn auszuschließen (§ 10 StVO).
Ausrede
"Stillstand im Radwegebau?", HA, 3.9., und "Sparzwang: Weniger Geld für Radwege", HA, 2.9.
Warum
beklagen sich die Hamburger über weniger Geld für Radwege? Ich habe das
Gefühl, dass ich eine von lediglich 50 Prozent der Radfahrer bin, die
Radwege benutzen - beispielsweise an der Friedensallee, die sogar
beidseitig Radwege hat, die völlig in Ordnung sind. Dass diese in zu
schlechtem Zustand seien, ist wohl nur eine Ausrede. Wofür eigentlich?
Bequemlichkeit, Hass auf Autos, bessere Raserei-Möglichkeit?
Christiane G. (Name auf Wunsch der Schreiberin gekürzt), 22763 Hamburg
Nichts getan
Es hört sich an wie Hohn, wenn Bausenator Michael Freytag behauptet:
"Die Grundversorgung der Radverkehrsinfrastruktur ist gesichert." Es
reicht in Hamburg nicht einmal für die Beseitigung der gefährlichsten
Stellen. Und auf Radwegen gibt es viel zu viele Schlaglöcher,
Unebenheiten durch Baumwurzeln und Teerflickschustereien. Seit Jahren
wurde nichts getan, um z. B. den Radweg Hammer Steindamm oder den der
Carl-Petersen-Straße in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.
Ewald Hauck, per E-Mail
Schilder weg
Im Abendblatt-Archiv befindet sich ein
Artikel, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass Radwege
gefährlich sind (kombinierte Fuß- und Radwege sind natürlich doppelt
gefährlich: Radler gefährden Fußgänger, und an jeder Kreuzung und
Grundstücksausfahrt werden sie von Kraftfahrzeugen gefährdet). Die
konsequente Demontage der Gebotsschilder bei nicht (mehr) benutzbaren
Radwegen, wie vom ADFC gefordert, ist also nicht nur preiswert, sondern
fördert zugleich die Sicherheit der Radfahrer.
Thorsten Günther, per E-Mail
Anmerkung zu "Ausrede": die Benutzungspflicht in der als Beispiel herangezogenen Friedensallee (Bild s.u.) haben der ADFC (im Abschnitt östlich des Hohenzollernrings) bzw. der Autor dieser Seite (im Abschnitt westlich des Hohenzollernrings) "auf dem Gewissen" - natürlich umgesetzt von der Polizei. Bei den Radwegen in der Friedensallee handelt es sich tatsächlich um ein übles Pflaster mit Wurzelaufwerfungen. Nur auf gut 200 Metern stadteinwärts ab S-Bahnhof Bahrenfeld ist der Zustand exzellent. Stadtauswärts ist der Radweg noch nicht einmal vollständig und verläft auf den letzten 200 Metern vor dem S-Bahnhof neben geparkten Pkw (ist dabei rund 80 cm breit) bzw. fehlt ganz - vor allem schlimm vor dem S-Bahnausgang. Da war die Aufhebung der Benutzungspflicht einfach fällig! Denn auf dem Radweg kommt man bestenfalls mit 15 km/h sicher voran - niemals aber mit 30 km/h. Und deshalb fährt der Autor dieser Seite da auch nicht mehr auf dem Radweg. Wenn 30 km/h "Raserei" ist, soll Frau G. sich mal die Autofahrer ansehen...
Christiane G.: "... beispielsweise an der Friedensallee, die sogar
beidseitig Radwege hat, die völlig in Ordnung sind." -
Friedensallee stadteinwärts vor der Daimlertwiete (Dazu meint der Autor dieser Seite: Hau weg den Sch...!)
Straße benutzen
"Hamburg: Kaum noch Geld für Radwege", HA, 2. September
Der Leserbriefschreiber Bernd Nasner ärgert sich darüber, dass Radfahrer
auf der Straße fahren, die Radwege aber dann benutzen, wenn es günstiger
ist. Genau das sieht die Straßenverkehrsordnung vor: "Fahrzeuge (also einschließlich
Fahrräder) müssen die Fahrbahn benutzen . . ." Radwege, die nicht mit dem
blauen Fahrradwegverkehrsschild gesondert gekennzeichnet sind, dürfen Radfahrer
benutzen, müssen es aber nicht. Warum sollten Radfahrer nicht dort fahren,
wo es erlaubt und jeweils am günstigsten ist? Radfahrer dürfen übrigens
auch vor Ampeln rechts an Autos vorbeifahren.
Florian Roloff, per E-Mail
Und in der Ausgabe des Hamburger Abendblattes vom 07.09.2004 gibt es unter der Überschrift "Hürden für Radfahrer" die große Dienstag-Leserbriefseite mit vielen weiteren Zuschriften zu diesem Thema (aber auch zum Radfahren im Park, das der SOD wieder mal zum Thema machte).

Hürden für Radfahrer - und: vor dem Schlagloch sind alle (Radler) gleich
________________________
August 2004: dankbar wird verzeichnet, daß sich in Zeiten des Autowahns der Zukunftsrat des Themas Hafencity (und Radverkehr) annimmt: "Nachhaltige Mobilität in der Hafencity"). Da wird er noch viel Spaß mit dem Senat haben - wetten? Aber das ist echte Zukunftsarbeit.
26.08.2004: die Bezirksversammlung Altona will den ganzen Altonaer Volkspark zum Radeln freigeben (vgl. die angenommene Beschlußempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport, Drucksache XVII/Nr. 055 vom 26.08.2004,
"Betr.: Fahrradfahren im Altonaer Volkspark genehmigen").
25.08.2004: ... und stellt sie nach Protesten von Eltern und Schülern reumütig wieder auf. Eine Lachnummer aus Stellingen und Eidelstedt:
Hamburger Abendblatt 24.08.2004: Eidelstedt: Eltern und Schüler fordern Tempolimit
Hamburger Abendblatt 25.08.2004: Tempo-30-Zone wieder hergestellt
TAZ Hamburg 25.08.2004: Tempo-30-Theater; Formal richtig, fatales Signal
25.08.2004: ein schwerer Unfall eines Geisterradlers in der Verlandenstraße wird in der Pressemitteilung der Polizei so dargestellt, als ob die Autofahrerin oder den Radler die Hauptschuld trifft (vgl. POL-HH: 040825-7 Schwerer Verkehrsunfall in Hmb.-Bergedorf; auch hier zu finden). Allerdings hat sich der ADFC Hamburg im Vorjahr mit der Kreuzung beschäftigt, von der Radler gekommen sein muß (Vierlandenstraße /Sander Damm - Grünpfeilproblematik; siehe Pressemitteilung des ADFC Hamburg vom 07.04.2003: Verbotene Grünpfeile gefährden auch Bergedorfer Radfahrende) und festgestellt, daß dort eine Radfahrerfurt fehlt, so daß Radfahrer vom Sander Damm oder dem Curslacker Neuen Deich in Richtung Nord - wie das Unfallopfer - erst einmal auf dem für sie linken Radweg der Vierlandenstraße gedrängt werden und dann über eine zweite Furt fahren müssen, wenn sie rechts weiterradeln wollen (Fehlende-Furt-Problematik; siehe Skizze des ADFC-Hamburg) - in vielen Fällen total unattraktiv (z.B. wenn man eh' nach links will). Fazit: dieser Unfall dürfte durch einen schweren Planungsfehler verursacht worden sein.
13.08.2004: der ADFC e.V. LV Thüringen und der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. geben ein gemeinsames
Positionspapier zur Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs (Original im Internet)
heraus. Liest sich gut und wird vom ADFC Bundesverband in einer Pressemitteilung vom 13.08.2004 "ADFC: Gemeinsame Wege bergen Gefahren"entsprechend gewürdigt.
12.08.2004 und der ADFC prangert es zu Recht an ( Pressemitteilung des ADFC Hamburg vom 12.08.2004: "Aggressive Gastwirte behindern Radverkehr – Bezirksamt Mitte tatenlos"). An den entsprechenden Stellen tut sich auf massive Beschwerden dann etwas - anderenorts nicht.
Hintergrundinfos:

Schildentwurf für Fahrrad-Parkverbot (sieht dem RoP-Symbol
entfernt ähnlich, oder täusche ich mich da?)
05.08.2004: nur ist's diesmal Köln anstatt Lüneburg. "Stadt plant Parkverbot für Fahrräder" (Untertitel "…und die Schilder hat sie schon ") schreibt der Express aus Köln. Endlich ist der Sommer auch in NRW angekommen. Die Glücklichen: Ferien, gutes Wetter und Hinterbänkler mit Ideen, die man gleich wieder vergessen darf! Und ich muß schon wieder ernsthaft arbeiten. Ach ja "Arbeiten!"! Wer würgt Köln mal ein paar Widersprüche gegen Radwegbenutzungspflichten rein? Wie ich hörte, gibt es da ja viele Kandidaten - und dann macht der Fahrradbeauftragte auch keine Faxen mehr - wetten?
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30.07.2004: in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Timmermann (SPD) vom 21.07.04: "Betr.: Fußgänger- und Fahrradverkehr in der HafenCity" lügt der Senat, daß sich die Balken biegen, wenn er über die Zusammenarbeit mit dem ADFC schwärmt. Solche hat es wohl eher nicht gegeben. Vielmehr hat der ADFC-Vorsitzende der Wagner-Baubehörde einst bei der Vorstellung der ersten Pläne mit heftiger Kritik an Zweirichtungsradwegen und freien Rechtsabbiegern die Show gestohlen. Und daraufhin wurde eine gute Planung vorgelegt, die nun - unter dem Autosenat - mehr und mehr erodiert.
07.07.2004: Eine wundervolle Kartengrundlage und ein paar Striche reichen der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, um behaupten, es gäbe in der Hansestadt ein Netz von Alltagsrouten für Radfahrer (Pressemitteilung vom 07.07.2004). Selten so gelacht. Das Netz ist nichts anderes als das Veloroutenkonzept des rot-grünen Senats. Wo allerdings der bis 2001 regierende Senat noch ein paar Millionen Mark verbauen wollte, um etwas zu halbwegs Brauchbares zu schaffen, soll's jetzt einfach so funktionieren. Funktioniert natürlich nicht. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, die A 26 zu verwirklichen, indem ein paar Autobahnschilder auf die Felder im Alten Land gestellt werden - oder sind wir schon soweit? Die Wirklichkeit ist allerdings noch schlimmer. So haben wackere CDU-Streiter z.B. in Altona sogar die vom CDU-FDP-Schill-Senat verkündete qualifizierte Abwicklung des Veloroutenkonzeptes hintertrieben und die schlimmsten Kissen Altonas (genau die Dinger, die sie sonst überall schliffen wie verrückt) in der Chemnitzstraße extra geschützt, obwohl das Geld für die Einebnung längst freigegeben war.
Die Karten zum Netz gibt's im Buchhandel (mit 19,99 EUR wahnsinnig überteuert) und im Internet unter www.verkehrsinfo-hamburg.de, Rubrik Fahrrad. Das ist ein Link zum Gucken, wie man's nicht macht. Es handelt sich um den Einstand der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), in der u.a. die alte Baubehörde (zuständig u.a. für Straßen) und die alte Umweltbehörde (zuständig u.a. für Parks) aufgegangen sind. Da hätte man erwarten können, daß in diesem Werk vorhandene(!) Wege für Radfahrer zusammengeführt und (z.B. in Tempo 30-Zonen) geschickt nachverdichtet werden. Salbungsvoll noch das Vorwort des Senators Freytag. Brauchbar, verständlich und kurz erläutert die Verkehrsregeln. Gut, sehr gut sogar ist die Kartengrundlage der 5 (!) Kartenblätter der Papierkarte (Mann, ist die Karte aber dick, Mann). Aber dann!
Dann fällt der Blick auf ein extrem grobmaschiges Alltagsroutennetz in Rot, das wohl nicht zufällig fast genau das "qualifiziert abgewickelte" Veloroutennetz der ehemaligen Baubehörde ist und (so kann ich für Altona berichten) in Wirklichkeit einige üble Wege enthält. Die ebenfalls nicht so tollen Bezirksvelorouten in Bergedorf fehlen hingegen in der Karte, obwohl sie ja wenigstens ansatzweise tatsächlich ausgeschildert sind - z.B. Bergdorf - Wentorf. Die roten Velorouten sind von 1 bis 14 nummeriert, obwohl der Außenring der Velorouten in Wandsbek mit einer umringten "2" und nicht mit "14" beschildert ist.
Dünn auch das grün eingetragene Freizeit-Radverkehrsnetz der ehemaligen Umweltbehörde (UB). Es besteht im wesentlichen aus 3 Fernradwanderwegen (Elbe, NSCR und HH-HB), den 11 Radrouten der UB, einer Innenringroute, wobei die Ringrouten "Innen" und "11" so schlecht dargestellt sind, daß man sie danach wohl nur mit Ortskenntnis finden dürfte, sowie wenigen schlecht erkennbaren Nebenrouten (grün gepunktet). Sollte das das SOD-freie Netz sein (Anm.: SOD - Sicherheits und Ordnungsdienst) , gibt es im Vergleich zum Stand 1990 (Mit dem Fahrrad durch Hamburgs Grün) jedenfalls einige Rückschritte.
05.07.2004: Die zweite schwarz-grüne "Koalition" (stimmt diesmal sogar) Hamburgs ist aufgrund der Zustimmung beider Seiten (jeweils Partei und Fraktion) unter Dach und Fach. In dem 16-seitigen Koalitionsvertrag im Bezirk Harburg für die 17. Legislaturperiode der Bezirksversammlung zwischen Christlich Demokratische Union (CDU) und Bündnis 90 / Die GRÜNEN / Grün Alternative Liste (GAL) ist bis ins Einzelne geregelt, was die Vertragspartner im Zeitraum 2004 bis 2008 in und für Harburg bewegen wollen. Im Bereich Verkehr kommt dabei nix Dolles raus.
Der Vertrag auf den Internetpräsenzen der Vertragsparteien, z.B.:
******* bei der GAL *******
01.07.2004: So jedenfalls in ihrer Pressemittelung Nr. 474: "Deutschland wird fahrradfreundlicher" zur Einbringung des Antrags der Koalitionsfraktionen "Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2002–2012 forcieren". Das Publikum ist gespannt!
________________________
23.06.2004: Fahrrad- und Autoparkplätze werden gleichgestellt
ADFC begrüßt Novellierung des Baugesetzbuches
Flächen für Fahrradparkplätze können und sollen künftig in kommunalen Bebauungsplänen vorab festgelegt werden. Das sieht die gerade erfolgte Novellierung des Baugesetzbuchs des Bundes vor. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte diese Gleichstellung zuvor gefordert und sieht darin einen großen Schritt in Richtung „Stadt der kurzen Wege", die der Bund im Nationalen Radverkehrsplan als Leitbild verankert hat.
„Die gleiche Vorsorge für Fahrrad- und Autoparkplätze ist überfällig", sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Karsten Hübener. „Wer eine moderne, sozial- und umweltverträgliche Nahmobilität auf diese Weise fördert, trägt erheblich zur Verbesserung das Fahrradnutzung im Alltag bei."
Die bisherige Rechtslage nach dem Baugesetzbuch (§ 9) sah es nicht ausdrücklich vor, in Bebauungsplänen Flächen für das Abstellen von Fahrrädern vorzusehen. Flächen für Autoparkplätze hingegen wurden immer vorab eingeplant. Der ADFC fordert Politik und Verwaltung auf, diese Möglichkeiten nun aktiv umzusetzen, und erwartet, dass die veränderte Rechtslage zu einer besseren Berücksichtigung der Interessen des Radverkehrs führt.
Quelle: Pressemitteilung des ADFC vom 23.06.2004, "Fahrrad- und Autoparkplätze werden gleichgestellt"
Dabei geht es um das "Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau)" vom 24.06.2004, BGBl I 2004, 1359 (als pdf), mit dem § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB endlich zugunsten der Radfahrer verändert wurde.
21.06.2004: Die erste schwarz-grüne "Koalition" (stimmt nicht ganz) Hamburgs ist aufgrund der Zustimmung beider Seiten (jeweils Partei und Fraktion) unter Dach und Fach. In dem 18-seitigen Vertrag zur Zusammenarbeit in der Bezirkspolitik Altona 2004 - 2008 zwischen CDU und GAL ist bis ins Einzelne geregelt, was die Vertragspartner im Zeitraum 2004 bis 2008 in und für Altona bewegen wollen. Auch der Verkehr wird mit ganz vielen Spiegelstrichen auf den Seiten 2 bis 5 bedacht. Mal sehen, was aus den hehren Zielen wird.
Der Vertrag auf den Internetpräsenzen der Vertragsparteien:
******* bei der GAL *******
******* bei der CDU *******
Ein Auszug:
"Die Vertragspartner vereinbaren, dass
eine ergebnis- und themenoffene Planungswerkstatt für die Stresemannstraße unter Teilnahme von Experten, AnwohnerInnen, Entscheidungsträgern und Vertretern der Fraktionen noch im Jahr 2004 die Arbeit aufnimmt. Die Moderation wird öffentlich ausgeschrieben und die Auswahl der Moderation erfolgt unter Beteiligung der AnwohnerInnen - Initiative Stresemannstraße. Bis zum Abschluss der Planungswerkstatt bleibt der jetzige Zustand der Stresemannstraße unangetastet. Maßnahmen und Veränderungen sollen gemeinsam von beiden Vertragspartnern erarbeitet und akzeptiert werden. Sie setzen sich für deren Umsetzung ein. Wesentlicher Inhalt der Planungswerkstatt ist die Entwicklung der innerstädtischen Wohn- und Verkehrssituation und die Umwelt- und Schadstoffbelastung an der Stresemannstraße. Ziel ist eine von allen Beteiligten akzep-tierte dauerhafte Lösung.
die Einrichtung der Kommunaltrasse in der Großen Bergstraße im Haushalt zügig abgesichert und eingerichtet wird;
ein bezirkliches Gutachten für ein kommunales Programm Null Verkehrstote (Vision Zero) für den Bezirk erstellt wird;
das Pollerabbauprogramm nach dem Gießkannenprinzip beendet wird. Poller werden insbesondere an städtebaulich bedeutsamen Punkten gezielt eingesetzt, so z. B. am Spritzenplatz und zum Baumschutz;
Fahrradhäuschen weiter betrieben werden sollen, wenn die Nutzung als Fahrradhäuschen von den Betroffenen weiter gewünscht wird und auch tatsächlich erfolgt. Der bauliche und optische Zustand muss die Nutzung zulassen;
Radwege alltagstauglich erhalten und ggf. ausgebaut werden sollen. Hierbei soll sich die bezirkliche Planung am Veloroutenkonzept orientieren. Radwege sollen nicht einseitig zu Lasten von Fußwegen geplant werden. Alle Radwege des Bezirks entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen zum Bau von Radwegen. Die Benutzungspflicht wird dort aufgehoben, wo den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen werden kann;
die gefahrlose Radwegführung zwischen Museumshafen und St. Pauli Fischmarkt entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung umgesetzt wird;
Fahrradabstellmöglichkeiten, insbesondere für Kurzzeitparken in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten in Ottensen und Othmarschen (Waitzstraße) geschaffen werden;
Fußwege, Straßennebenflächen und Grünflächen von parkenden Autos freigehalten werden. Illegales Parken in Grünflächen wie z.B. an der Elbchaussee oder Rissener Landstraße soll gezielt unterbunden werden."
Vieles klingt gut, wirkt aber erst in der Praxis. Der Hinweis auf die Umsetzung von Bezirksbeschlüssen in der Großen Elbstraße ist hingegen nicht ungefährlich, da hier Strom- und Hafenbau in Küze für die Radfahrer tätig werden will, was jedenfalls nicht gestört werden sollte.
12.06.2004: Ernsthafter Protest gegen den Öldurst des Kraftverkehrs oder Kasperletheater? Entscheiden Sie selbst.
Nachtrag: die Veranstaltung in Madrid hat's immerhin bis in die deutsche Wochenzeitschrift "ZEIT" vom 24.06.2004 gebracht - ob wegen des Aufsehens oder eines Unfalls, den ein Taxifahrer verursachte??
07.06.2004: Die insgesamt erfreuliche Entwicklung der Anzahl der Unfallopfer und insbesondere der Verkehrstoten wird in Berlin (wie auch andernorts) durch eine Stagnation der Zahl getöteter Radfahrer und Fußgänger überlagert. Dies mag ein Hinweis darauf sein, daß nicht Verhaltensänderung sondern neue Sicherheitstechnik für Kfz-Insassen die Opferzahlen senkte. Berlin will jedenfalls tätig werden. Lobenswert der Ansatz, spannend das Ergebnis.
Siehe auch die
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 07.06.2004: Forum Verkehrssicherheit Berlin nimmt Arbeit auf
06.06.2004: es wird die größte Radfahrerdemo der Welt. Die politischen Ziele und Organisatiorisches sind beim ADFC Berlin (Sternfahrt) und in der Radzeit nachzulesen.
Aus der Ankündigung:
"250.000 TeilnehmerInnen zur Sternfahrt 2004 erwartet
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) plant mit einer für Sonntag, den 6. Juni 2004, in Berlin angemeldeten Sternfahrt eine Viertel Million Fahrradfahrer zu mobilisieren, die unter dem Motto Respekt für Radler für ein fahrradfreundliches Berlin demonstrieren. Auf mehr als 500 Kilometer Straßenlänge werden alle großen Berliner Hauptstraßen befahren und mit der AVUS sowie dem Südring zwei Autobahnabschnitte für Fahrradfahrer freigegeben.
Mit über 100.000 Teilnehmern im Mai 2003 ist die Sternfahrt bereits jetzt teilnehmerstärkste Demonstration Berlins sowie die die größte Fahrraddemonstration weltweit.
2004 soll die Sternfahrt noch größer, noch internationaler und noch attraktiver werden. Fahrradfahrer aus Moskau, London und New York haben sich bereits angekündigt. Auch von deutschen Städten sind Zubringerrouten in der Planung. Von Münster soll es auf dem Europaradweg R1 über Detmold, Goslar, Dessau und Belzig nach Werder gehen, wo ein offizieller Startpunkt der Sternfahrt erreicht ist. Ansprechpartner für die Zubringerroute von Münster nach Berlin ist Ulrich Fürhölter."

Lesen Sie auch
die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 04.06.2004: Mit dem Fahrrad der Umwelt zuliebe
sowie die Seite European Bike Day
Und es kamen 250.000 Radfahrer auf die Berliner Straßen:
taz Hamburg 07.06.2004: Radler-Hauptstadt für einen Tag
Berliner Zeitung 07.06.2004: Leise aber gewaltig - 250.000 Radler wollen mehr Rechte
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27.05.2004: ... und rührt deshalb weiter die Werbetrommel für eine entsprechende Änderung der StVO: "Neue Schilda braucht das Land!"
Lesen Sie dazu
die Pressemitteilung der Stadt vom 27.05.2004: Räder am Bahnhof: Auch Städtetag will Verbot
24.05.2004 unter dem Titel: "Radfahrer runter von den Radwegen!" - "Die Polizei behauptet: Die Fahrbahn ist für Radler oftmals die sicherste Piste" werden echte Sicherheitstips gegeben. Sollte man gelesen haben!
Hamburger Abendblatt 26.05.2004: Radfahrer runter von den Radwegen!
24.05.2004Fast schon eine Sentation ist der Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der GAL. Lange schien der Bezirk auf die "Große Koalition" abonniert zu sein. Es geht aber auch anders. Im Kapitel "V. Verkehr" findet sich ein wahrer Gemischtwarenladen mit vielen Einzelforderungen (hier nur Auszüge, die ganze - z.T. bittere Wahrheit steht im Rot-grünen Koalitionsvertrag im Bezirk Hamburg-Mitte für 2004-2008:
16. PKW-Stellplätze erhalten, Bewohnerparken stärken und den Bau von Quartiersgaragen forcieren
...
17. Verkehrssicherheit auf Schulwegen und in den Wohngebieten und Stadtteilen
Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass sie im Bezirk Hamburg-Mitte die Sicherheit auf den Schulwegen stärken wollen, das Wohnen in der Stadt und den Stadtteilen zu stärken und durch verkehrsentlastende Maßnahmen in den Wohngebieten fördern zu wollen. Insbesondere wird zwischen den Partnern vereinbart, dass
die Verkehrssicherheit für Fußgänger und vor allem für Kinder auf Schulwegen, im Bezirk Hamburg- Mitte durch ein Bündel von Maßnahmen verbessert werden soll, insbesondere durch den Erhalt bestehender Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen, die Überprüfung aller Situationen, in denen Absperrelemente entfernt wurden (und falls dies bereits zu Sicherheitsproblemen für Fußgänger führte, sollen diese Absperrelemente wieder aufgestellt werden), die bedarfsgerechte Schaffung zusätzlicher gesicherter Querungshilfen, sowie, wo es zum Schutz der Straßenbäume erforderlich ist, neue Baumschutzbügel aufgestellt werden sollen
bestehende Tempo-30-Zonen, die von Tempo-50-Straßen durchschnitten werden, zu möglichst großflächigen „Waben“ zusammengefasst werden sollen; vorrangig soll dies dort angestrebt werden, wo diese Tempo-50-Straßen nicht dem „Vorbehaltsnetz“ unterliegen
im Bezirk Hamburg-Mitte keine weiteren Ausweisungen von Straßen für „Tempo 60“ vorgenommen werden sollen
die eingerichteten „Grünen Pfeile“ auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden sollen; dazu wird die Unfall- und Beschwerdelage geprüft
...
18. Stärkung des öPNV im Bezirk Hamburg-Mitte
...
19. Förderung des Fahrradfahrens im Bezirk
Die Koalitionspartner wollen gemeinsam die Verbesserung der Fahrradwege im Bezirk Hamburg-Mitte fördern. Durch die Förderung des Fahrradverkehrs kann zugleich eine Entlastung der Autostraßen erreicht werden. Insbesondere vereinbaren die Partner, dass
sie für einen bedarfsgerechten Ausbau des Konzepts „Bike and Ride“ eintreten; dabei sollen die Angebote an U- und S-Bahnhöfen durch geordnete Abstellplätze an Bügeln (möglichst mit Überdachung als Regenschutz) und ggf. durch die Schaffung vermietbarer, abschließbarer Fahrradboxen, sofern diese sich stadträumlich und stadtgestalterisch einfügen, verbessert werden; darüber hinaus sollen an weiteren wichtigen Quell- und Zielorten des Fahrradverkehrs Abstellplätze geschaffen oder bestehende Angebote bedarfsgerecht ausgebaut werden
die Velo-Routen im Bezirk beschildert werden sollen
alle Radwege im Bezirk Hamburg-Mitte künftig den Anforderungen der „Plast 9“ bzw. „Rast“ entsprechen sollen; wo vorhandene Wege diese Standards nicht erfüllen, sind sie vorrangig in den entsprechenden Zustand zu versetzten bzw. wird für diese Wege die Aufhebung der Benutzungspflicht bei der zuständigen Behörde beantragt
die Einrichtung von Fahrradhäuschen insbesondere im Kerngebiet begrüßt und unterstützt wird
die Bemühungen der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt werden, Hamburg als vierte Großstadt im Projekt „Call-A-Bike“ der Deutschen Bahn AG zu etablieren
der Verkehrsausschuss künftig einmal jährlich im Rahmen einer Fahrradtour vor Ort den Zustand ausgewählter Radwege im Bezirk Hamburg-Mitte überprüfen soll

23.05.2004
Altes Land (Cranz-Stade)
Von 10 bis 18 Uhr vom Landkreis Stade und den Touristikverbänden und -vereinen der Region veranstaltetes freies "Fahren" auf der K 39 ohne Anmeldung und Gebühren. Der 6. Radler- und Skatertag findet auf einer Länge von ca. 25 km von Hahnöfersand (Cranz) bis Lühesand (Stade) mit einem vielseitigen Unterhaltungs- und Musikprogramm statt. Für "Speis und Trank ist gesorgt"...
Kontakt: Tourismusverband Landkreis Stade/Elbe e.V., Telefon (04142) 813838
eMail: radlertag@hk-computer.de
Homepage: www.radlertag.de
(aus dem Nordeutschen Skating Kalender für den Mai 2004)
Ergebnis: es konnten bei überwiegend gutem Wetter mit viel Sonne, kühlem heftigen Wind und einigen sehr kurzen Regenschauern (am frühen Nachmittag) rund 18.000 Teilnhmer (mehr Skater als Radler) begrüßt werden (Tageblatt vom 24.05.2004).
18./19.05.2004: ... scheint in den deutschen Verwaltungsgerichten ausgerufen worden zu sein. Mit zwei in der Sache zutreffenden Urteilen werden angegriffene Tempo 30-Zonen für rechtmäß erklärt:
Urteil des VG Freiburg (Breisgau) vom 18.05.2004 - 4 K 414/02:
"Tempo-30-Zone - Widerspruch gegen die diese anordnenden Verkehrszeichen; Bestandskraft"
Urteil des VG Oldenburg vom 19.05.2004 - 7 A 1055/03, Verkehrsdienst (VD) 2004, 253:
"Anordnung einer Tempo-30-Zone"
Allerdings greift das VG Freiburg in den formellen Fragen so richtig ins Klo - weil es auf Biegen und Brechen in der Sache entscheiden will, ohne die formellen Voraussetzungen genau geprüft zu haben. Kommt vor - ist aber nicht schön. So wird das Urteil des BVerwG vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 zwar brav zitiert - dann aber grundfalsch angewendet.
Hintergrundinfos zur Einführung der erleicherten Ausweisung vom Tempo 30-Zonen Anfang 2001 und der Bedeutung für Radfahrer.
Wichtig: die beiden VG meinen (zu Recht), das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1994 ( - 11 C 25.93 - BVerwGE 90, 214, 217 ff.) zum damaligen § 45 Abs. 1 b StVO sei durch § 45 Abs. 1 c StVO überholt.
Nachtrag 2006: das Urteil des VG Oldenburg wurde inzwischen mit Urteil des OVG Lüneburg vom 18.07.2006 - 12 LC 270/04 bestätigt. Dazu aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg vom 25.07.2006:
"Tempo 30-Zonen jetzt unter erleichterten Voraussetzungen möglich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 12. Senat - hat in dem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der verkehrsbehördlichen Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Norderstraße in der Stadt Weener die Berufung eines vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg unterlegenen Straßenanliegers mit Urteil vom 18. Juli 2006 (12 LC 270/04) zurückgewiesen."
14.05.2004: die Kampange des ADFC Berlin unter Mithilfe des Tagesspiegels zur Einführung des Dobli-Spigels gewinnt an Fahrt. Der so genannte Dobli-Außenspiegel, ein an der Frontscheibe des Lastwagens angebrachter, leicht konvexer Spiegel, vergrößert durch seinen höheren Krümmungsradius das Sichtfeld des Fahrers und verringert den toten Winkel von 38 auf vier Prozent. Seit Januar 2003 gehört der Dobli-Spiegel in Holland für alle Lkw zur Pflichtausstattung, und seither ging die Zahl der tödlichen Fahrradunfälle im toten Winkel um 42 Prozent zurück.
Für die ganz Genauen auch noch dies: Bundesratsdrucksache 270/04: Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, obwohl diese Drucksache fast wortgleich mit der Stellungnahme des Bundesrates ist.
In der Begründung seiner Stellungnahme weist der Bundesrat zu Recht auf Folgendes hin:
"Eine Vielzahl schwerer Verkehrsunfälle in jüngster Zeit, insbesondere von abbiegenden Lastkraftwagen mit Radfahrern und Fußgängern, sind zum Teil auf unzureichende Sicht der Lkw-Fahrer auf der rechten Fahrzeugseite zurückzuführen.
So ereigneten sich in Berlin einen Tag nach der Verkehrssicherheitsaktion "Toter Winkel" zwei tödliche Verkehrsunfälle mit Radfahrern durch rechts abbiegende Lastkraftwagen. Dieses Ereignis war Anlass für das Abgeordnetenhaus von Berlin, nachdrücklich wirksame Maßnahmen zur Beseitigung des Unfallrisikos durch tote Winkel bei Nutzfahrzeugen zu fordern. Zwar wurde auf Initiative von Deutschland und den Niederlanden eine EG-Richtlinie verabschiedet, die eine Ausrüstung der einzelnen Fahrzeugarten mit modernen Rückspiegelsystemen und Einrichtungen für die indirekte Sicht vorschreibt. Die Umsetzung in nationales Recht steht allerdings noch aus und sollte unverzüglich erfolgen. Ein Abwarten bis zum verbindlichen Anwendungstermin am 26. Januar 2006 ist im Interesse der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer nicht vertretbar.
Die Richtlinie 2003/97/EG lässt zwar die Nachrüstung im Verkehr befindlicher Nutzfahrzeuge zu, sieht aber keine Verpflichtung zur Nachrüstung vor. Von Alt-Fahrzeugen ohne Front- und Anfahrspiegeln gehen jedoch auch in den nächsten Jahren weiterhin Risiken durch tote Winkel für Radfahrer und Fußgänger aus. Um auch hier den gleichen Sicherheitsstandard wie bei Neufahrzeugen zu erreichen, ist eine Nachrüstpflicht dringlich. Soweit infolge des technischen Standards älterer Nutzfahrzeuge die Anbringung von Spiegelsystemen entsprechend der Richtlinie 2003/97/EG nicht möglich sein sollte, ist eine Nachrüstung mit einem Frontspiegel notwendig. Dieser Frontspiegel muss so ausgestattet sein, dass er den toten Winkel weitestgehend beseitigt. In den Niederlanden sind solche Rückspiegel mit Erfolg bereits für Fahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verbindlich vorgeschrieben worden. Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t haben zwar ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht, von den Fahrzeugabmessungen sowie im Anhängerbetrieb gehen jedoch im Verhältnis zu den rückwärtigen Sichtwinkeln gleiche Risiken wie bei schweren Fahrzeugeinheiten ab 7,5 t aus.
Die relativ geringen Mehrkosten für das Transportgewerbe sind im Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen Schäden durch Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern durchaus vertretbar. Es ist nicht hinzunehmen, dass Nutzfahrzeuge ohne ausreichende Sicht Änderungen der Fahrtrichtung vornehmen und dadurch die schwächsten Verkehrsteilnehmer weiterhin gefährden."
12.05.2004:Mit dem Antrag "Betr.: In Hamburg sicher zu Fuß – bessere Orientierung durch Fußwegeleitsysteme" (Drucksache 18/250) fordert die GAL-Fraktion, die Bürgerschaft möge den Senat ersuchen, bessere Orientierung durch Fußwegeleitsysteme in Hamburg zu installieren - zum Nutzen z.B. der Verkehrssicherheit und des Tourismus. Haofen wir einfach mal das Beste.

04.05.2004: die folgende dpa-Meldung wird deutschlandweit abgedruckt:
"«Geisterradeln» kann tödlich sein
Hamburg - Vor den tödlichen Gefahren für «Geisterfahrer» auf zwei Rädern hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) in Hamburg gewarnt. Einige Radler fahren auf dem linken Radweg oder auf dem Gehweg, sagte ADFC-Sprecher Stefan Warda.
Das werde besonders gefährlich, wenn abbiegende Autos nicht mit solchen «Geisterradlern» rechnen. Im Jahr 2004 sind bereits zwei Radfahrer in Hamburg bei solchen Unfällen ums Leben gekommen. Der ADFC appellierte daher an alle Radler: Fahren Sie immer auf der richtigen Seite!"
In der Meldung fällt u.a. der Aspekt unter den Tisch, daß der ADFC Hamburg auch die Planungspraxis, die das Linksradeln oft fördert, heftig (und zu Recht) kritisiert.
Siehe auch:
Die Hintergrundinformationen des ADFC Hamburg zur Sicherheitskampange 2004 gegen das Radeln auf linken Radwegen,
und die folgenden ausführlichen Berichte:
Die Welt 05.05.2004: ADFC-Kampagne gegen tödliches "Geisterradeln"
taz Hamburg 05.05.2004: Schön rechts bleiben
Hamburger Morgenpost 11.05.2004: Kamikaze-Radler: Die tödliche Gefahr
04.05.2004: wie die Zeitungen melden, bremst der neue Innensenator Nagel das Entpollern der Stadt "aus Kostengründen" die Entpollerung der Stadt. Das ist zwar nicht ganz ehrlich, da vor der Wahl die Poller und Rot-Grün zu den Staatsfeinden Nr. 1 und 2 erklärt wurden (wohl auch in dieser Reihenfolge). Aber vielleicht ist der Druck auf Rad- und Gehwege damit erstmal wieder gelockert - wenn auch ohne erkennbare Lernleistung der Regierenden.
Siehe auch:
Die Welt 04.05.2004: Innensenator Nagel hat ein Herz für Poller
taz Hamburg 04.05.2004: Hamburg bleibt Pollerstadt
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29.04.2004: Mit dem Rad zur Arbeit - zweites Jahr: (siehe einfach unter: http://www.aok-mitdemradzurarbeit.de). Mit der Aktion sollen Menschen auf ihrem Weg zur Arbeit auf's Rad gelockt werden. Dies mit der AOK Hamburg, dem ADFC Hamburg und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg als Partnern. Auch diesmal: Viel Erfolg!
Dazu die Antwort des Senats vom 23.04.2004 - Drucksache 18/111 auf eine kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Jan Quast (SPD) vom 14.04.04 (Betr.: Radfahren in öffentlichen Grün - und Erholungsanlagen). Dabei wird zwar in weiten Teilen auf die frühere Antwort des Senats vom 02.12.2003 - Drucksache 17/3743 Bezug genommen. Aber die Höhe der Bußgelder wird hier ersmals veröffentlicht.
"Das unerlaubte Radfahren in Grün- und Erholungsanlagen wird auf Grundlage der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen geahndet. Für das Radfahren auf Wegen, die nicht gesondert dafür freigegeben sind, gibt es folgende Verwarnungsgeld- und Bußgeldsätze:
• Formalverstoß mit mäßigem Tempo 30 Euro
• Mit Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Personen 50 Euro
• Mit unmäßiger Geschwindigkeit mit Sporträdern 75 Euro
• Kurierfahrer unter Berücksichtigung eines abzuschöpfenden wirtschaftlichen Vorteils (§ 17 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der gültigen Fassung (OWiG)) 80 Euro
Eine Erhöhung wegen Uneinsichtigkeit ist nicht vorgesehen. Im Wiederholungsfall ist eine Verfolgung mit höheren Geldbußen zulässig und vorgesehen (§ 17 Abs. 2 OWiG)."
22.04.2004: mit abgewandelten Verkehrszeichen das Marken- und Patentamt schlagen (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2004 - I ZB 15/03) . Ein Streich eines Spaßvogel oder ein ernsthaft vorbereiteter Werbegag? Ein Gedanke an "Original und Fälschung" drängt sich auf.
Lesen Sie selbst:
Beschluß des BGH vom 22.04.2004 - I ZB 15/03:
"Der Anmelder begehrt mit seiner am 16. Februar 2001 eingereichten Sammelanmeldung mit der Bezeichnung "Verkehrszeichen mit Ergänzungsbalken" die Eintragung von zehn Mustern. ..."
Link auf den Beschluß von der Seite des Bundesgerichtshofs.
... und der ADFC kritisiert, daß diese Änderung dem Stand der Technik um Jahre hinterhinkt (siehe Bericht über diese Stellungnahme).
20.04.2004: Sie kostete 600.000 EUR Investitionsmittel, ist mit Selbstilfewerkstatt und Möglichkeit zur Reparatur durch den Meister ausgestattet und soll sich nun selbst tragen. Alles in allem ein schöner öletzter Gruß der letzten rot.grünen Koalition an die Radler
Siehe auch Eimsbüttler Wochenblatt 23.04.2004: "Studenten als Trendsetter - jetzt ist Radeln angesagt"
16.04.2004: laut Pressemitteilung der Stadt Lüneburg vom heutigen Tag schreibt der Niedersächsische Verkehrsminister an den wackeren Streiter für adrette Bahnhofsvorplätze, den Lüneburger OB Mägde, Tröstendes.
Räder am Bahnhof: Hirche für Gesetzesregelung
(sp) Lüneburg. Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche unterstützt die Lüneburger Forderung, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rechtsgrundlage für ein ,,Abstellverbot" für Fahrräder zu schaffen. Das hat der Minister jetzt in einem Brief an Oberbürgermeister Ulrich Mädge geschrieben.
Hirche kennt die Probleme am Lüneburger Bahnhofsvorplatz, wo oft mehr als hundert Räder an Bäume und Laternenmasten angekettet werden, obwohl direkt am Bahnhof ein Radparkhaus steht. In seinem Brief schrieb Hirche, im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss hätte sich der Vertreter seines Ministeriums für bundeseinheitliche verkehrsrechtliche Vorschriften in der StVO eingesetzt, die das Abstellen von Rädern regeln.
In Lüneburg wurde bisher versucht, das Problem auf dem Bahnhofsvorplatz mit einem Zonenhalteverbot mit dem Zusatz ,,auch Radfahrer" und Abschlepp-Aktionen in den Griff zu bekommen. Doch damit scheiterte die Stadt vor den Gerichten. Sie urteilten letztinstanzlich: Das Halteverbot beziehe sich nur auf Fahrbahnen im Bahnhofsquartier, nicht aber auf Gehwege und den Vorplatz. Ein Halteverbot für Fahrräder auf Gehwegflächen kenne die Straßenverkehrsordnung nicht.
Im Bund-Länder-Ausschuss waren die Fachleute der Auffassung, dass die kommunalen Spitzenverbände Lösungen vorschlagen sollten, denn das Radpark-Problem ist aus mehreren Städten bekannt.
Oberbürgermeister Ulrich Mädge, der auch Präsident des Niedersäschischen Städtetages ist, hat bereits ein umfängliches Positionspapier an den Deutschen Städtetag und Bundestagsabgeordnete geschickt. Denn auch sie sollen Druck auf die Bundesregierung machen, damit die Straßenverkehrsordnung geändert wird. ,,Wir brauchen ein Instrument, um an Brennpunkten regelnd eingreifen zu können", so Mädge.
In der Stellungnahme der Stadt heißt es: ,,Es geht der Stadt Lüneburg und vielen anderen Städten nicht etwa darum, das Abstellen oder Parken von Fahrrädern grundsätzlich zu problematisieren, jedoch bedarf es für Verkehrsräume mit erheblichem Parkdruck praxistauglicher Regelungen, um der Situation vor Ort gerecht zu werden." Dies müsse erst recht dann gelten, wenn so viele Räder abgestellt werden, dass der Charakter zum Beispiel eines Bahnhofsvorplatzes verloren gehe. ,,Wir brauchen hier im Sinne aller Städte eine einheitliche Regelung", fordert Mädge. Der einfachste Weg sei es, durch ein Zusatzschild das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen in Bereichen mit erhöhtem Abstellbedarf wie an Bahnhöfen untersagen zu können. Dazu müsste die StVO geändert werden. Minister Hirche schrieb dazu an OB Mädge: ,,Mit meiner Unterstützung können Sie in dieser Frage rechnen."
Konkret geht es darum, das für den OB weniger tröstliche Urteil des BVerwG vom 29.01.2004 - 3 C 29.03 ("Fahrradparken und -abschleppen auf dem Bahnhofsvorplatz") geschickt auszuhebeln, obwohl das BMVBW für dieses Urteil offenbar ganz bewußt die Steilvorlage lieferte.
13.04.2004: "968 Kinder verunglückten 2003 auf Hamburgs Strassen!" schreibt die Innenbehörde und meint zu Recht, daß diese Zahl viel zu hoch sei. Nach Zeitungsberichten werden inzwischen Rotlichtsünder und Raser verstärckt verfolgt. Dies macht die Verkehrssicherheitsaktion 2004 glaubwürdiger als die Aktion 2003 des Vorvorgängers des heutigen Innensenators, der die Toleranz seiner Raserfallen erstmal heraufsetzte, mit Grünpfeile zum durchbrettern einlud und dann bittere Krokodilstränen um die Opfer dieser Politik weinte.
Die folgenden Seiten sollte man sich zu dem Thema auch mal ansehen:
Ganz interessant, was auf der "Rücksicht"-Seite zum Thema Geschwindigkeit steht.
Geschwindigkeit kann tödlich sein
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fußgänger bei einem Unfall getötet wird, steigt sehr deutlich mit zunehmender Geschwindigkeit.
Wahrscheinlichkeit für die Tötung des unfallbeteiligten Fußgängers in Abhänigkeit von der Geschwindigkeit des unfallbeteiligten Pkw
Warum also ist Tempo 50 noch immer die Regelgeschwindigkeit innerorts (bedeutet Tempo 70 für ein Taschengeld) und weshalb wird in Hamburg innerorts die Beschilderung "Tempo 60" (bedeutet Tempo 80 für ein Taschengeld) für ohnehin schon besonders gefährliche Straßen nach wie vor verfolgt?

07.04.2004: Bei diesem Thema fallen den Deutschen vor allem die jungen Autofahrer ein, die durch zu viele Fehler überproportional die Krankenhäuser und Friedhöfe füllen. Die WHO berichtet über die Opferzahlen des Straßenverkehrs, die in rund 15 Jahren in den Entwicklungsländern fast Wk II-Niveau erreichen werden (um 2020 rund 8,4 Mio Tote pro Jahr - und das ganz ohne Granate, Bomben und Gewehre! - vergl. "Fakten" in der deutschen Übersetzung).
Alles wichtige Themen. Aber dank Tagespiegel bringt der ADFC Berlin das Thema Radfahrer und Fußgänger an den gewogenen Leser:
"Unter den “Risikogruppen” sind die Radfahrer diejenigen, für die derzeit am meisten getan wird - besonders heftig wird seit den jüngsten aufsehenerregenden Unfällen um einen besseren Schutz für Zweiräder diskutiert. Zum einen soll im Jahr 2007 ein zusätzlicher Außenspiegel in der Europäischen Union Pflicht werden, der die Unfälle im “toten Winkel” verhindern soll. Zu spät und zu halbherzig, kritisiert der Fahrradclub ADFC. In Holland sei ein besserer Spiegel schon seit 2003 Pflicht, betont der ADFC. Dort sank die Zahl der schwerverletzten und getöteten Radfahrer seitdem deutlich.
Radfahrer sind in Berlin auch deshalb so gefährdet, weil sie häufig miserable Radwege oder Gehwege benutzen müssen. Erst vor wenigen Jahren hat hier ein Umdenken eingesetzt: Radfahrer sollen wieder auf die Straße, denn dort werden sie von abbiegenden Autofahrern rechtzeitig gesehen. In den 70er und 80er Jahren wurden Radler auf “eigene” gepflasterte Wege komplimentiert, damit Autos die Fahrbahn allein haben. Die erste Verbesserung für Radfahrer kam 1998. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung müssen Radwege nur noch benutzt werden, wenn ein Schild dies vorschreibt. Dies betrifft 250 der 750 Kilometer Radweg. Die Zukunft heißt “Radspur”. Das sind weiß markierte Streifen auf der Fahrbahn, deutlich billiger und sicherer als die herkömmlichen Radwege. Seit dem Jahr 2000 haben Fahrradfahrer einen “Fahrradbeauftragten” beim Berliner Senat. Fußgänger, die mit 40 Prozent der Verkehrstoten die am meisten gefährdete Gruppe bilden, haben weder einen “Beauftragten”, noch gibt es Geld für Verbesserungen, etwa für sichere Ampelschaltungen mit längerer Grünphase."
(Zitat aus dem Tagesspiegel vom 07.04.2004: "Wie Berlin gut ankommt")
02.04.2004: ... ihre Inkompentenz in Fragen der Verkehrssicherheit der Radfahrer nachzuweisen. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BMVBW vom 02.04.2004: "Gleicke: Das Problem des "toten Winkels" muss zuverlässig gelöst werden", und die Reaktion des ADFC Berlin vom gleichen Tage "Toter Winkel: Staatssekretärin Iris Gleicke in größter Erklärungsnot". Hintergrund: seit Jahren darf man in Berlin unwidersprochen den "Tod im toten Winkel" als natürliche Todesursache von Radfahrern (so der Tagesspiegel schon 2001) bezeichnen. Natürlich sollte man sich als erfahrener Radfahrer vor allem fragen, warum Radfahrer überhaupt auf die Todesspur - auch Radweg genannt - gezwungen werden.
Inzwischen gibt's endlich eine Kampangne für den Dobli-Spiegel als vierten Außenspiegel an Lkw ab 3,5 t (alt wie neu). Für weitere aktuelle Infos lesen Sie die Sonderseite Weg mit dem toten Winkel

Lesen Sie auch neuere Berichte zur Dobli-Kampagne im Tagesspiegel.
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31.03.2004: eine gute Frage angesichts einer Regierungserklärung, die Mobilität mit Autofahren verwechselt. Lesen Sie selbst im Hamburger Abendblatt vom 01.04.2004: Goetsch: "Ist die CDU fußkrank?"
25.03.2004: Wie recht, kann man nachlesen in der MoPo: "Dunkelgelb - da gab Hoheit Gas"
Dunkelgelb - da gab Hoheit Gas
25.03.2004: Spannend zu lesen und im Ergebnis sehr zu begrüßen (wenn ich auch nicht alle Aussagen und Empfehlungen für richtig halte): ADAC: "ADAC-Test: Radfahren in Städten - Wenige Lichtblicke im Städtegrau - ADAC fordert attraktivere Fahrradinfrastruktur".
Problematisch sind z.B. die Sicherheitstips, alle Radwege seien zu benutzen (falsch, siehe § 2 Abs. 4 StVO) und auf der Fahrbahn einen Meter Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einzuhalten (unvollständig; gilt auch auf dem Radweg; vergleiche Sicherheitsinfos des BMVBW). Weitere Kritikpunkte listet die TAZ in ihrem Artikel vom 25.03.2004: "Autofahrers Knutschzone" auf.
24.03.2004: ... müßten bei richtiger Betrachtungsweise kräftige Sargnägel für den irrsinnigen Radweg-Fetischismus vieler Planer und Politiker (und letztlich auch Radfahrer) sein. Wie die Automobilisten das Trauma unter möglichster Umgehung des Problems anpacken steht auch in der Berliner Zeitung vom 25.03.2004: "Sattelzug tötet Neunjährigen". Hier geht's zum Stand der weiteren Diskussion!
Reaktion des ADFC Berlin: die Forderung nach dem vierten Spiegel für Lkw - festgeschrieben in der StVZO. Ein guter Gedanke - aber auch ausreichend?
15.03.2004: .. wie das neue Regierungprogramm 2004 - 2008 " Hamburg im Aufwind - die Zukunft der Wachsenden Stadt gestalten" nicht nur im Kapitel "XI. Mobilität für die Metropole" beweist.
12.03.2004: ist das aber peinlich! Wäre aber auch zu schön gewesen um wahr zu sein:
"Weltspiegel
12.03.2004
Gegen den Strom
Wann Radler bei Einbahnstraßen die Richtung wechseln dürfen
Berlin (ddp). Es klang vielversprechend, was Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) am Donnerstag in der "Bild-Zeitung" verkündete: Radfahrer sollten künftig in Einbahnstraßen grundsätzlich auch gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen. Radwege müssten nur noch zwingend benutzt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordere – zum Beispiel an Schnellstraßen. Ein Verordnungsentwurf des Ministeriums sehe außerdem nach Möglichkeit mehr eigene Abbiege-Fahrstreifen für den Radverkehr vor.
Doch das Bundesverkehrsministerium steht diesen Vorschlägen in Wahrheit skeptisch gegenüber und bleibt standhaft: Radfahrer müssen sich auch künftig in Deutschland an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und dürfen nicht alle Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren. Das Bundesverkehrsministerium plane zunächst keine Änderung der bestehenden Regelung. "Es gibt bei uns im Haus Überlegungen auf Ebene der Fachreferenten, die Straßenverkehrsordnung bezüglich des Fahrradverkehrs weiterzuentwickeln", räumte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Berlin lediglich ein.
In den vergangenen Jahren habe es immer mehr Unfälle mit Radfahrern gegeben. Die StVO solle daher "im Licht der Verkehrssicherheit und Mobilität allseitig beleuchtet" werden, hieß es.
Konkrete Änderungen gebe es jedoch noch nicht. Bei allen Überlegungen würde weder jemand eingeschränkt, noch bekomme jemand Rechte, die ihm nicht zustünden, betonte der Ministeriumssprecher. Es gehe vielmehr darum: "Was lehrt uns die Vergangenheit, was kann man noch sicherer machen, was kann missgedeutet werden". Im Übrigen sei in bestimmten geeigneten Einbahnstraßen das Radfahren in Gegenrichtung jetzt schon individuell möglich.
Stolpes in der Presse zitierte Ankündigung stößt bei Verkehrsverbänden auf Ablehnung. Ronald Winkler vom ADAC sagte, man könne nicht generell sagen, dass es eine sichere Sache sei, alle Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr freizugeben. "Das wäre in jedem Fall eine Verschlechterung für Radfahrer und Autofahrer".
Geeignet seien nur Tempo-30-Zonen mit relativ wenig Verkehrsaufkommen, wo an Kreuzungen und Einmündungen gute Sicht herrsche. Die Kommunen hätten schon seit Jahren die Möglichkeit, das Radfahren in Gegenrichtung zu erlauben, wo es "angebracht, verkehrssicher und angemessen sei", betonte Winkler. "Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung", sagte auch Monika Ganseforth, Vorstandsmitglied vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Diese fänden allerdings zu selten statt. "Viel zu wenig geeignete Tempo-30-Zonen sind bis jetzt freigegeben", kritisierte sie."
(aus dem Tagesspiegel aus Berlin)
12.03.2004: dies ist das Ergebnis des im Herbst 2003 von ADFC und BUND bundesweit durchgeführten Fahrradklimatests, dessen Ergebnis heute bekannt gemacht wird. Dieses Ergebnis wird vom ADFC Hamburg in seiner Pressemitteilung vom 12.03.2004 (wieder mal) zum Anlaß zur ebenso harschen wie verdienten Kritik an den Hamburger Behörden genommen.
Die Gesamtübersicht zum Fahrradklimatest können Sie als PDF-Dokument herunterladen (28 KB).
Weitere Informationen zum Fahrradklimatest lesen Sie bitte auf den Seiten des ADFC-Bundesverbandes: www.adfc.de/politik/aktuell/aktu040312.php3.

Pressemitteilung der Stadt Lüneburg zum Urteil der BVerwG vom 29.01.2004 - 3 C 29.03 betreffend das Fahrradabstellen am Bahnhof
09.03.2004: " Rad-Urteil: Mädge macht Druck auf Gesetzgeber
(sp) Lüneburg. Kein Baum, kein Laternenpfahl auf dem Lüneburger Bahnhofsplatz, der nicht von einem Pulk abgestellter Räder umzingelt ist. Seit das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Stadt das Abstellen der Räder auf dem Platz nicht verbieten kann, ist die Zahl der geparkten Drahtesel sprunghaft gestiegen. Doch Oberbürgermeister Ulrich Mädge sieht nicht tatenlos zu. Er hat den Niedersächsischen und den Deutschen Städtetag eingeschaltet, ein umfängliches Positionspapier erarbeitet und wird bei den Bundestagsabgeordneten um Verständnis werben. Auch sie sollen Druck auf die Bundesregierung machen, damit die Straßenverkehrsordnung geändert wird. ,,Wir brauchen ein Instrument, um an Brennpunkten regelnd eingreifen zu können“, so Mädge.
In der Stellungnahme, die jetzt an den Städtetag gegangen ist, heißt es: ,,Es geht der Stadt Lüneburg und vielen anderen Städten nicht etwa darum, das Abstellen oder Parken von Fahrrädern grundsätzlich zu problematisieren, jedoch bedarf es für Verkehrsräume mit erheblichem Parkdruck praxistauglicher Regelungen, um der Situation vor Ort gerecht zu werden.“ Dies müsse erst recht dann gelten, wenn so viele Räder abgestellt werden, dass der Charakter zum Beispiel eines Bahnhofsvorplatzes verloren gehe.
Und Lüneburg ist nicht allein, ob die Fahrradstadt Münster, wo wild geparkte Räder in den Radspeicher gestellt, auch Schlösser geknackt und der Schaden ersetzt wird, ob Hannover, Kiel, Oldenburg, Mainz, ja Westerland auf Sylt, Celle, Braunschweig oder Mannheim - alle Städte haben die Probleme mit wild abgestellten Rädern am Bahnhof, und jeder hat seine provisorische Lösung. ,,Wir brauchen hier im Sinne aller Städte eine einheitliche Regelung“, fordert Mädge auch als Präsident des Niedersächsischen Städtetages. Und das müsse allemal dann gelten, wenn genügend Plätze für Räder angeboten werden. Der einfachste Weg sei es, durch ein Zusatzschild das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen in Bereichen mit erhöhtem Abstellbedarf wie an Bahnhöfen untersagen zu können."
Radfahrer wünschten, noch mehr Stadtoberhäupter hätten diese Probleme mit dem ruhenden Radverkehr, die erst bei richtig ernsthaft gefördertem Radverkehr welche sind ...
Die TAZ berichtet darüber am 11.03.2004: Parkverbot fürs Fahrrad
Siehe auch
Pressemitteilung der Stadt Lüneburg nach Zustellung des Urteils am 19.02.2004;
In der Pressemitteilung des ADFC vom 29.07.2004: "ADFC lehnt Fahrradparkverbote ab" begrüßt der ADFC Bundesverband das Urteil.
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26.02.2004: die kostenlose Fahrradmitnahme ist Hamburgs beste Maßnahme für den Radverkehr. Auf die Anfrage der Bezirksversammlung Altona (wir erinnern uns an die Drucksache XVI/Nr. 515 vom 29.01.2004 - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Altona Betr.: Mit dem Fahrrad unterwegs - notfalls mit der Bahn!, der von der SPD zu einem Prüfauftrag herabgestuft wurde) nimmt die Behörde für Bau und Verkehr Stellung zum Thema Sperrzeiten für Fahrräder beim HVV.
Diese Stellungnahme ist weitgehend identisch mit der Stelungnahme des Stellungnahme des Senats vom 09.04.2002 (Anlage D zur Drucksache 17/567) zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27./28./29. April 1998 im Zusammenhang mit der Tarifanpassung 1998 (Drucksache 16/719) - zu 3. Damals schlug die Bürgerschaft vor: "3. Fahrradmitnahme: Die Fahrradmitnahme in den Schnellbahnen soll in Zukunft auch in der Hauptverkehrszeit möglich sein, allerdings nur mit Bezahlung, wobei ein Fahrrad soviel wie eine erwachsene Person kosten soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen- vor Fahrradbeförderung stattfindet."
- Radfahrers Leid (Bilder aus dem Februar 2004).
Aber Gegenwehr scheint möglich. Jedenfalls wird die Sache am 24.02.2004 beim VG Hamburg verhandelt werden (Az. 15 K 75/03).
Wieder einmal hat die Hamburger Polizei Ermessen mit "Ermächtigung zur Willkür" verwechselt und mal eben den Radweg in der Behringstraße mit daneben angeordneten Parkplätzen vergiftet (Bilder usw.). Eine Pressemitteilung des ADFC vom 11.02.2004 erzeugt ein erstaunlich großes Medienecho.
Hamburger Abendblatt 12.02.2004: Fahrrad-Club zeigt Autofahrer an
Hamburger Abendblatt 12.02.2004: . . . und so reagieren Altonaer Bürger
taz Hamburg 12.02.2004: Das Recht des Stärkeren
taz Hamburg 12.02.2004: Guter Weg
Hamburger Abendblatt 13.02.2004: Parkplatzärger: Radfahrer auf Busspuren?
Hamburger Abendblatt 17.02.2004: FDP: Aggressionen abbauen!
Hamburger Abendblatt 17.02.2004: Dialog: Ein bisschen mehr Rücksicht (eine geballte Ladung spannender Leserbriefe)
Wobei es mit der Rücksicht in diesem Fall so eine Sache ist ... (wie auch Schoenfeld findet).

Radlers Frust; "verkehrsgerechtes Verhalten" wird auch nicht belohnt

Es geht auch fieser!
Da die Klage aber "wegen Verfristung" unzulässig war, war dann wie folgt zu lesen:
Hamburger Abendblatt 25.02.2004: Radfahrer ziehen Klage gegen die Stadt zurück
Im Termin am 24.02.2004 stellte der Richter klar, daß er sich lediglich um Klagen von Personen kümmern werde, die innerhalb eines Jahres nach der ersten Konfrontation mit den Schildern Widerspruch eingelegt hätten. Da dies bei der vorliegenden Klage aktenkundigerweise nicht der Fall war und es andererseits bereits einen solchen zulässigen Widerspruch für die betreffenden Straßenabschnitte gibt, mußte und konnte die Klage ohne Verschlechterung der Position der Radfahrer zurückgenommen werden. Aber ärgerlich ist's ja doch. Zu gerne hätten wir die Urteilsbegründung der 15. Kammer des VG Hamburg in der Sache gelesen.
Der entscheidende Absatz des Sitzungsprotokolls lautet wie folgt:
"Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich nach dem gestellten Klagantrag um eine Anfechtungsklage handelt. Im Hinblick auf das angegriffene Verkehrszeichen 237 ist nach dem eignen Vorbringen des Klägers die einjährige Klagfrist versäumt. Dies gilt auch für den vom Gericht für richtig gehaltenen Fall, dass die Klagfrist erst durch die erstmalige Konfrontation des Benutzungspflichtigen mit dem Verkehrszeichen ausgelöst wird."
Auswertung einer Anwohnerbefragung an der Stresemannstrasse Hamburg (pdf-Datei, 1,6 MB) - rechtzeitig zum Wahlkampf 2004 und mit schönen Ergebnissen z.B. zur Zunahme des Streßes auf dem Bürgersteig durch dorthin getriebene Radfahrer (vor dem Bau des Radweges im Mai 2003 - Bilder dieses "Radweges" usw.).
Die Parteien sollen zu den Untersuchungsergebnissen der Umfrage und zur Zukunft der Stresemannstrasse Stellung nehmen
am Dienstag, 17. Februar um 20 Uhr, im Gemeindehaus Eifflerstr. 3
Liest sich - oberflächlich betrachtet - staatstragend, ist inhaltlich aber zu 90 % Müll:
Antwort der Hamburgischen Bürgerschaft vom 13.02.2004 zur Eingabe 491/03 des ADFC vom 13.08.2003
Fehler über Fehler, und das der Dickste: es gebe keine Vorgaben für die Restbreiten auf Bürgersteigen bei der Verwendung des Zeichens 315 (Parken auf dem Bürgersteig). Sobald ein Radweg im Spiel ist, muß lt. VwV-StVO für den ja wenigstens mehr als 1,50 Meter (plus 0,25 Meter Sicherheitsstreifen) Breite verbleiben. Und der Gehweg sollte nach den EFA 2002 auch dann (wie eigentlich immer) noch wenigstens 2,10 Meter (ggf. sogar mehr als 5,00 Meter) breit sein, um das Gehen auf dem Radweg unnötig zu machen.
Einfach mal selber lesen: Antwort der Hamburgischen Bürgerschaft vom 13.02.2004 zur Eingabe 446/03 einer Radfahrerin vom 06.08.2003
09.02.2004: Der zukünftige Ex-Bausenator Mettbach stellt den VEP 2004 (pdf-File, 2,3 MB) vor. Dieser VEP benennt (erstmals seit Jahren / Jahrzehnten) keine Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs. Das ist recht übel, da die Verwaltung die Stadt weiterhin abschnittsweise mit unbrauchbaren, gleichwohl aber benutzungspflichtig sein sollenden Schein-Radwegen überzieht - immer fleißig nach dem Motto: "So richtig fein verteilten Stuß sammelt niemand mehr ein!" Also weg mit dem Senator. Mal sehen, was es hilft.
Dabei heißt es doch in der Einleitung des VEP: "Im Fahrradverkehr sind ab 1980 kontinuierliche Steigerungen zu verzeichnen, die zwischen 1990 und 2002 bei ca. 15% liegen."
Zum Vergleich: "Hinsichtlich der Nutzung der Straßen durch Kraftfahrzeuge ist festzustellen, dass dem kontinuierlichen Anstieg der Verkehrsbelastung in dem Jahrzehnt von 1980 auf 1990 eine Phase unterschiedlicher Entwicklungen folgte. Hierbei ist zu differenzieren zwischen der Entwicklung im Stadtstraßennetz und der Entwicklung auf den Autobahnen. Zwischen 1990 und 2002 ist im Stadtstraßennetz Hamburgs im Prinzip Stagnation festzustellen, auf den Autobahnen hingegen sind deutliche Zuwächse von 15 bis 20 % zu verzeichnen."
und: "Im Bereich des ÖPNV ist zwischen 1980 und 1990 nach einem Rückgang ein anschließender Wiederanstieg der Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Der Anstieg setzte sich im folgenden Jahrzehnt fort und betrug von 1990 bis 2002 ca. 15%."
Klar, daß man angesichts dieser Zahlen den Kfz-Verkehr in den Stadtstraßen ankurbeln muß, oder? Sonst geraten die Outler ungefähr im Jahr 3000 noch in die Minderheit, was bedeutet: Ausgrenzung auf Autowege auf Bürgersteigen - gruselig!
Z.B. in Övelgönne (Bilder usw.). Dazu auch
Hamburger Abendblatt 06.02.2004: Övelgönne - für Radfahrer nur noch "Schiebestrecke"
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29.01.2004: der Antrag von CDU, der Schillpartei und der FDP zur Großen Bergstraße geht mit kleinen Änderungen als interfraktioneller Amtrag (Antrag aller Fraktionen) durch die BV und die Initiative Große Bergstraße (GroBi) freundet sich mit dem Ergebnis an.
Hamburger Abendblatt 31.01.2004: Altona: Ideen für die Große Bergstraße
TAZ 31.01.2004: Busse statt Autos
Und was die BV sonst noch so beschäftigt, obwohl das keine bezirksspezifischen Probleme sind und sie in Altona auch nicht gelöst werden können:
Drucksache XVI/Nr. 509 (29.01.2004) - Antrag der CDU-Fraktion Betr.: Kontrolle der Fahrradbeleuchtung
Drucksache XVI/Nr. 515 (29.01.2004) - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Altona Betr.: Mit dem Fahrrad unterwegs - notfalls mit der Bahn!
Alles schöne Anträge, nur leider etwas deplatziert nach dem Motto: "Herr Bezirksamtsleiter - schnipp, schnipp - ich weiß was!".
28.01.2004: die Initiative Große Bergstraße (GroBi) ist mit dem gemeinsamen Antrag der CDU, der Schillpartei und der FDP nicht ganz zufrieden (siehe - als pdf-Dateien den Antrag XVI/ Nr.: 518 C/P/F NF, die Stellungnahme von GroBi dazu und die Pressemitteilung von Grobi vom 28.01.2004 zur BV-Sitzung am 29.01.2004).
22.01.2004: Siehe Einladung
19.01.2004: ... beschließt der Verkehrsausschuß Altona auf eine Vorlage der Schillpartei "PRO" mit den Stimmen des "Bürgerblocks", um weitere Parkplätze auf Gehwegen schaffen zu können. Die dafür notwendigen rund 10.000 EUR soll der Bezirk ausspucken, damit die Nutzer der Fahrradhäser ruhiggestellt werden. Ein Geschenk, daß den Autofahrern nicht wehtut, kommt die Kohle doch von den "Mittel zur Radverkehrsförderung"!
Viel schlimmer: diese Typen buhlen mit solch einer Müllentscheidung um die Stimme des ordentlichen, gleichwohl bedenken- und rücksichtslos parkenden Bürgers.
Hamburger Abendblatt 23.01.2004: Stellplätze statt Fahrradhäuser
TAZ 24.01.2004: Fahrradgeld für Parkplätze
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Diese Seite wurde erstellt am 07.09.2004
Sie wurde zuletzt aktualisiert am: 04.11.2006